Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag.
Muss ich bei folgender Klausel meine Wohnung renovieren?
"Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen,
da in der Miete keine Kosten dafür kalkuliert sind.
Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung
sind fachgerecht wie folgt auszuführen:
Anstrich der Innentüren sowie der Fenster
und Aussentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile,
Versorgungsleitungen und Heizkörper nebst lackierter Fußböden,
das Tapezieren und Anstreichen der Decken und Wände."
Danke für Eure Hilfe!