Regelung rechtsgültig?

  • Hallo liebe Forumsgemeinde!

    Ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe in Rücksprache mit der Wohnungsgenossenschaft eine Untermietgenehmigung erhalten, um das Ganze als WG zu nutzen.

    Nun hatte ich einen Untermieter, mit dem das Ganze jetzt durch ziemliche Diskrepanzen auseinanderging. Ursprüngliche Ausgangsproblematik war, dass es immer ziemliche Diskrepanzen bei der Sauberkeit und Hygiene gab. Er vernachlässigte die anfangs mündlich eingeführten Pflichten der Aufgabenteilung, woraufhin ich ihn immer nett hinwies. Wir konnten damals noch gut miteinander. Vorgefallen war dann irgendwann auch, dass er die Waschmaschine mitbenutzte, die klatschnassen Sachen zum Trocknen auf einen Wäscheständer aufhing und diese dann eine ziemlich große Wasserlache erzeugten. Das Ganze kann ich jetzt nicht durch Fotos o.Ä. beweisen, Zeugen gab es auch nicht, eine Beweispflicht hier wäre also schwierig.

    Nun ist es so, dass wir irgendwann gemeinsam einen Wäschetrockner bezogen haben. Da er neben der Nutzung seines Zimmers und der Gemeinschaftsräume auch mein Mobiliar (außerhalb meines Zimmers) und die dazugehörigen Geräte (Kühlschrank etc) mitbenutzen durfte, verwies ich - naiv freundlich wie ich damals war - darauf, dass eine Mitbenutzung der Sachen in angemessenem Umfang bei Nichtbeschädigung etc. i.O. sei und die Kosten für Verschleiß etc. durch gemeinsame Neuanschaffungen getragen würden - ich dachte da zB an den Trockner. Diese allgemeine Formulierung findet sich auch im Untermietvertrag.

    Nun folgte ein gemeinsamer Putzplan, der tabellarisch aufführte, wer welche Aufgaben bekommen hatte und der wurde auch von uns beiden einvernehmlich unterschrieben.

    Irgendwann wurde mir das Ganze zu blöd; Mein Mitbewohner erfüllte seine Aufgaben nur noch sporadisch, wenn dann auch nicht mehr in Vollem Umfang. Er argumentierte dies damit, dass er es nicht einsehe, wenn er viel bei seiner Freundin sei, "meinen Dreck wegzumachen". Da ich eine Fernbeziehung habe und öfters auch mal ein Wochenende bei ihr war, traf mich das auch, ich erfüllte meine Aufgaben dennoch pflichtgemäß. Durch seine Unordnung hinterließ ich ihm einen handschriftlich verfassten Brief, in dem ich nochmal eindringlich (verärgert formuliert) auf seine Pflichten hinwies. Es folgte eine Kündigung.

    Nun hat er heute, eine Woche vor Übergabe, sein Zimmer bereits leer geräumt und wollte von mir noch Geld für den Trockner. Ich verwies auf den Vertrag. Der dazugeschaltete Vater seiner Freundin, seines Zeichens wissend über Rechtsgrundlagen, sagte, dass eine entsprechende Klausel keinen Bestand habe. Ich versuchte es argumentativ, dass niemand die Kosten für Verschleiß meines Hausgeräte durch ihn tragen würde, er darauf, dass ich ja auch den Staubsauger meines Mitbewohners (hatte er gekauft) mitbenutzt habe. Soweit ja auch richtig - dem gegenüber stehen nur Herd, Kühlschrank, Waschmaschine (temporär sehr oft von ihm mitbenutzt, da seine Freundin keine Waschmaschine hatte), Spülmaschine, Spüle, sämtliches Geschirr von mir, meine Kaffeemaschine usw. Ich hätte entsprechende Nutzungskosten über die Miete decken müssen, aber meine Klausel, dass sie durch gemeinsame Neuanschaffungen gedeckt wären, hätte keinen Bestand.

    Nun meine Frage an euch: Seht ihr in dem Sachverhalt eine Möglichkeit, dass diese Klausel doch Wirksamkeit haben könnte oder ich mir das Geld, was ich ihm geben soll (100 Euro) anderswo rausholen könnte?

    Kleine Anmerkung wäre vllt noch, dass er in den letzten Wochen selten zuhause war und sein Essen im Kühlschrank derweil fröhlich vor sich hin geschimmelt hat teilweise.

  • Ergänzen möchte ich noch, dass ich die Gesamtkosten der Wohnung fair durch zwei auf uns aufgeteilt, mich also nicht einmal an der Miete bereichert habe. Mag jetzt keine rechtliche Grundlage geben, aber zumindest eine moralische.

  • Ich habe den Text auf der Suche nach einem mietrechtlichen Teil überflogen.....ich habe nichts dementsprechendes gefunden. Entweder du forderst deinen Kontrahenten zum Duell (Waffen sind frei wählbar) oder ihr macht es mit Stein, Schere, Brunnen, Papier.....der Gewinner hat gewonnen.

    Und bitte demnächst solchen Kindergartenkram nicht mit rechtsgültigen Dingen verwechseln.

  • Ich habe den Text auf der Suche nach einem mietrechtlichen Teil überflogen.....ich habe nichts dementsprechendes gefunden. Entweder du forderst deinen Kontrahenten zum Duell (Waffen sind frei wählbar) oder ihr macht es mit Stein, Schere, Brunnen, Papier.....der Gewinner hat gewonnen.

    Und bitte demnächst solchen Kindergartenkram nicht mit rechtsgültigen Dingen verwechseln.

    Danke für deine konstruktive Antwort, Mitmenschen gegenüber darf man durchaus verlangen, dass man die gleiche Wortwahl setzt, wie man sie sich selbst entgegengesetzt wünscht.

    Ich führe an, was das Ganze mit Mietrecht zu tun hat:

    Es geht um einen Untermietvertrag. In dem enthalten war die Mitbenutzung meines Mobiliars und meiner Küchengeräte. Da bei einer solchen Mitbenutzung ein normaler Verschleiß entsteht, den ich nicht durch eine monatliche Pauschale abgedeckt habe, habe ich die Regelung ins Auge gefasst - im UnterMIETvertrag auch niedergeschrieben - dass die Kosten für Mitbenutzung durch gemeinsame Neuanschaffungen gedeckt sind.

    Zu meiner Verteidigung: Ja, der Sachverhalt ist kindisch, das ging aber nicht von mir aus. Ich war stets um eine sachliche Klärung bemüht, habe aber in der Konsequenz nur Nichteinhaltungen von Vereinbarungen erhalten.

  • Auch ich kann nichts finden was auch nur annähernd mit Mietrecht zu tun hat.

    Auch hier der Verweis: Es handelt sich um die Frage der Rechtsgültigkeit einer Klausel aus einem Untermietvertrag.

  • Es geht um einen Untermietvertrag. In dem enthalten war die Mitbenutzung meines Mobiliars und meiner Küchengeräte. Da bei einer solchen Mitbenutzung ein normaler Verschleiß entsteht, den ich nicht durch eine monatliche Pauschale abgedeckt habe, habe ich die Regelung ins Auge gefasst - im UnterMIETvertrag auch niedergeschrieben - dass die Kosten für Mitbenutzung durch gemeinsame Neuanschaffungen gedeckt sind.

    Das nennt man schlicht Vermieterpech.

    Denn für normale Abnutzung muß der Mieter nicht aufkommen.

    Das gilt auch für sogenannte UNTER-Mietverträge.

    Unter fast jedem Paragrafen zum Mietrechte steht:

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Die Vereinbarung in Deinem Mietvertrag (den Mieter für normale Abnutzung zahlen zu lassen) ist zu seinem Nachteil. Folglich unwirksam.

  • Das nennt man schlicht Vermieterpech.

    Denn für normale Abnutzung muß der Mieter nicht aufkommen.

    Das gilt auch für sogenannte UNTER-Mietverträge.

    Unter fast jedem Paragrafen zum Mietrechte steht:

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Die Vereinbarung in Deinem Mietvertrag (den Mieter für normale Abnutzung zahlen zu lassen) ist zu seinem Nachteil. Folglich unwirksam.

    Ja, schade dass sowas unter "Vermieterpech" fällt. Aber danke für deine Auskunft, werde ich wohl nichts machen können. Wieder was gelernt.

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