Kündigung vom Vermieter - kann ich auch früher raus?

  • Guten Abend,

    am Anfang Juli hat mein Vermieter meinen Mietvertrag zum 30.09. dieses Jahres gekündigt. Ich erkläre nicht die Grunde, da sie eine sehr lange Geschichte ist.

    Ich frage mich nur, falls ich die Wohnung früher verlasse, ob ich die Miete bis zum 30.09. bezahlen muss oder nicht. Er hat mir gesagt, dass ich auch früher raus konnte. Allerdings hat er meine E-Mail, dadurch ich gefragt habe, ob ich die Miete bis zum 30.09. bezahlen muss, nicht beantwortet.

    Weißt jemand vielleicht, wie es funktioniert? Vielen Dank im Voraus!

  • Theoretisch könnten Sie unter Einhaltung der 3-Monatfrist kündigen.
    Leider geht das nun nicht mehr. Es bliebe dann nur noch im gegenseitigen Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin.

  • Theoretisch könnten Sie unter Einhaltung der 3-Monatfrist kündigen.
    Leider geht das nun nicht mehr. Es bliebe dann nur noch im gegenseitigen Einvernehmen ein Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin.

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann sieht es in meiner Situation sehr kompliziert aus, leider.

  • Ausziehen kannst Du früher, sofort.

    Nur aus dem Vertrag kommst Du, ohne Goodwill des Vermieters, nicht früher. Es sei denn es wurde vertraglich für Dich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart.

    Nichts gegen moderne Kommunikationsmittel, aber bei wichtigen Angelegenheiten ist es besser einen richtigen Brief, auf Papier gedruckt/geschrieben und per Post (Einwurfeinschreiben), zu schicken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!