Optionsrecht-unklare Formulierung

  • Grüße mal freundlich in die Runde und vielleicht kann mir der ein oder andere mit einer Formulierung helfen die bei mir aktuell ein kleines Streitthema ist. Bzw. vielleicht ist diese Formulierung ja auch gebräuchlich oder der ein oder andere hatte schon mal ähnliches.

    Folgende VorabInfo : Es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag mit Laufzeit von einem Jahr mit Verlängerungsoption.

    Originalformulierung Option:

    "Der Mieter hat das Recht, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter, die diesem 6 Monate vor Mietende
    zugehen muss,die Fortsetzung des Mietverhältnisses um ein weiteres Jahr herbeizuführen (Verlängerungsoption).

    Knackpunkt ist der wortlaut "um ein weiteres Jahr"
    ich deute das so das ich (mieter) den Vertrag jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängern kann.
    Eigentümer hat gewechselt und der neue Eigentümer deutet das so dass ich einmal diese Option habe und das er mir nun mit Ende der Laufzeit kündigen kann.

    Welche Auslegung kommt eher in Betracht?

    Danke für jede Info und Kommentare....

  • Hallo,

    ich finde die Formulierung nicht unklar.

    Es ist ein einjähriges Mietverhältnis, dass von dir optional um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.

    Ein mehrmaliges Verlängerungsrecht müsste entsprechend benannt werden. Wird es in der Regel auch: .. dreimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.

    Mit anderen Worten, dein Vermieter hat insofern recht, dass du nicht mehrmals verlängern kannst. Er hat allerdings unrecht, dass er dir kündigen kann. Das muss er nicht einmal, da dein Mietvertrag auch ohne Kündigung endet. Naja, kündigen kann er ja trotzdem, bring nur nichts.

    Sicher keine guten Nachrichten für dich, wenn du weiter mieten wolltest.

    Gruß
    H H

    Gruß
    H H

  • okaaaayyy....danke für deine schnelle Einschätzung...wenngleich ich auch lieber etwas anderes gelesen hätte..;-)

    Der Vermieter hatte rein vorsorglich gekündigt weil ich die Andeutung gemacht habe den Vertrag evtl. anders zu lesen und zu deuten;)

    Der Mietvertrag beinhaltet allerdings auch noch eine Staffel welche ab dem 01.02.2018 eine Erhöhung der Miete vorsieht.
    Könnte man dies nicht dahingehend verstehen das für den alten Eigentümer durchaus eine längere Anmietung angedacht war? und somit auch eben die Option der jährlichen Verlängerung?:-)

    *lach*...ich versuche noch irgendwie etwas zu finden was zu meinen Gunsten ausgelegt werden kann.


    Grüsse

  • Hallo mr-gold,

    also meiner unverbindlichen Meinung nach, würde ich eher deiner (!) Interpretation folgen.

    Hintergrund: Es steht nicht da: ".. einmalig um ein weiteres Jahr ..."

    Wenn man nun also davon ausgeht, dass du schon mal verlängert hast, so gilt ja dein Mietvertrag weiter (normales, laufendes Mietverhältnis). Während dieser Laufzeit kannst du also (immer wieder) rechtzeitig vor Ablauf den gültigen, laufenden Mietvertrag verlängern.

    Dein Zitat: "Der Mieter hat das Recht, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter, die diesem 6 Monate vor Mietende
    zugehen muss, die Fortsetzung des Mietverhältnisses um ein weiteres Jahr herbeizuführen (Verlängerungsoption)."

    Mein Augenmerk würde hier auf "Mietende" liegen: da du bereits verlängert hast, gab es ja noch kein Mietende (das "alte" Mietende ist ja hinfällig geworden)- das "neue" Mietende liegt in der Zukunft und kannst du somit wiederum um ein weiters Jahr hinauszögern.

    Ist eine knifflige (Auslegungs-)Sache - wahrscheinlich was für die Richter;)

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hallo,

    die Tatsache, dass eine Staffelerhöhung ab dem 01.02.2018 vorgesehen ist, ändert die Sachlage zu deinen Gunsten.

    Es macht die Sache allerdings nicht weniger kompliziert. Jetzt habt ihr zwei Auslegungen und noch eine Staffel, die für dich spricht. So etwas landet dann gerne vor Gericht, wo es auf die Meinung des Richters ankommt. Dann könnte es in die Berufung gehen, wo ein anderer Richter es genauso sieht, oder völlig anders.

    Das ist wirklich eine unglückliche Situation. Was dir möglicherweise sehr helfen könnte, wäre der alte Eigentümer. Wenn der dir bestätigt, dass ihr beide es bei Abschluss des Vertrages so verstanden habt, dass du eine jährliche Verlängerungsoption hast, dann hättest du noch einen Trumpf. Er könnte es allerdings auch genau andersherum erzählen, dann hättest du ein Problem.

    Gruß
    H H

  • Hallo, danke nochmals für die weitere Einschätzung und auch an "anonym2" für das Augenmerk Mietende ;)
    In der Tat ist es ein kniffeliger Fall...man kann es in beide Richtungen auslegen.
    War übrigens heute beim Mieterschutz ,der Anwalt hat mir fast den gleichen Wortlaut von dir " H H" mit auf den Weg gegeben.
    Wie gesagt Auslegungssache Chancen etwa 50-50 ,auch nur wegen der Staffel sonst 30-70 zu Gunsten Eigentümer.

    Ich habe jetzt heute einfach erstmal ganz demonstrativ und unbeeindruckt meine Optionserklärung (Verlängerung um ein weiteres jahr) per Einwurf Einschreiben mit Zeugen eingeworfen...;-)....bisschen Gegendruck und Angriffslust kann nich schaden...hehe..
    ..bin eigentlich sonst der sonst sowas vermeidet..aber der eigentümer ist ein richtiges Ar*******....sorry, aber ist echt so...ich weiß das er das Objekt gerne selber nutzen will und umbauen möchte..(bin auch nur noch der einzigste Mieter);-)...bereits im Vorfeld hab ich angeboten offen für ein Gespräch zu sein..allerdings ca. 15.000€ investiert ..das müsste man eine Lösung finden..Eigentümer hat nich einmal darauf reagiert...

    Aktuell hab ich sogar noch weiteres Problem mit diesem sogenannten Eigentümer...Telekom war da und wollte mir Anschluss freischalten...,war leider nicht möglich da zwischen Hauptanschluß Vorderhaus und Anbau hinten die Leitung unterbrochen ist. Andere Nebenräume waren nicht zugänglich...bis heute (ca. 3 Wochen drei mal den Schaden telefonisch angezeigt mit der Bitte um Beseitigung...,Aussage der Hausverwaltung man wolle sich darum kümmern und einen Elektriker schicken..natürlich nix geschehen...
    hab jetzt gleichzeitig mit der Option schriftlich Fristsetzung von 2 Wochen zur Beseitigung gegeben...
    weiß noch nicht was ich nach fruchtlosem Ablauf der Frist unternehmen kann und darf...aber Hauptsache Frist in Gang gesetzt;-)

    Werde die Tage mal zum alten Eigentümer....

    danke nochmal für eure Einschätzungen...gerne auch weitere Kommentare ich werde über den Fall am laufenden halten..

    grüße
    mr-gold

  • Hallo zusammen,

    ergänzend zu den bisherigen Einschätzungen,
    könnte auch das mehrmalige Ausüben der Verlängerungsoption beim exVM für den M sprechen.

    VG Syker

  • Danke Syker.....deine Meinung natürlich völlig richtig..dann wäre ich auch weitaus enspannter..;)
    Leider ist es tatsächlich so das ich die option nur einmal bis jetzt ausgeübt habe..

    hoffnung liegt bisschen bei dem alten Eigentümer...dann könnte ich ohne sorge einen Rechtsstreit eingehen.
    Aber auch die Chance vom alten Eigentümer ein Schreiben zu bekommen liegt etwa bei 50 zu 50

    Hab eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihm ....er hat von sich aus vor paar tagen bei fb eine freundschaftsanfrage gestellt. Bin per du...von Anfang an..;)

    Allerdings hat der neue eigentümer gefragt welchen Rechtsanwalt er empfehlen kann ,ganz unabhängig von mir..für diverse andere Mieter.

    Und dieser Rechtsanwalt ist dann jetzt eben unglcklicherweise der Anwalt mit dem der alte Eigentümer seit Jahren gut zusammenarbeitet.

    Heißt wenn er mir eine entsprechende Bestätigung schreiben würde....dann würde er auch quasi "seinem " RA in den Rücken fallen....

    Also alles denkbar unglücklich.....wie gesagt die nächsten Tage Gespräch......

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