Ich bin vor vor 8 Monaten in eine Wohnung eingezogen, die Mindestmietzeit endet am 31.10.16, zuzüglich der Kündigungsfrist beudeutet es, dass ich am ich bis 31.01.17 Miete zahlen muss. Ich will aber ab Oktober in einer 400 km weit entfernten statt mein Masterstudium beginnen. Ist das ein Grund für ein berechtigtes Interesse für eine außerordentliche Kündigung?
Freue mich über Hilfe, weißt nicht weiter, denn ich kann unmöglich 2 Wohnungne bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen Bandobrass