Beiträge von Bandobrass
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Der genaue Wortlaut ist:
§2 Mietzeit/ Kündigung3.b) Für diesen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrag wird die folgende Mindestmietzeit vereinbart:
Der Vertrag kann von beiden Parteien frühestens ab dem 31.10.2016 mit der nach Ziff. 3a geltenden Frist gekündigt werden. Eine vorherige vorherige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit einer Mieterhöhung bleib hiervon unberührt. (s. §3 Ziff. 8 des Vertrages)3.a) Der Mietvertrag lauft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigunh ist spätenstens am 3. Wertktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats zulässig. Diese Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter nach einer Mietzeit von fünf oder acht Jahren (seit Überlassung der Wohnung) um jeweils drei Monate.
Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung in Form von Telefax oder Email ist nicht rechtswirksam. Für den Beginn der Kündigungsfrist kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim anderen Vertragspartner an. Bei mehreren Mietern wird auf §19 Ziff. 2 verwiesen.§19 Ziff. 2: Soweit bei Beendigung des Mierverhaltnisses die Regelfristen (§9 Abs. 1) seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit der letzten Renovierung noch nicht vollständig abgelaufen sind, hat der Mieter eine zeitanteilige, nach vollen abgelaufenen Jahren gestaffelte Quote der Kosten einer fälligen Renovierung zu tragen. Die Quote ist auf der Grundlage eines vom Vermieter einzuholenden Kostenvoranschlags zu berechnen. Der Mieter hat die Wahl, anstelle der Kostenbeteiligung die erforderlichen Arbeiten bei Bedarf selbst fachgerecht auszuführen.
§9 Ziff. 1: Der Mieter übernimmt die Mietäume in dem ihm bekannten derzeitigen Zustand. Bei Übergabe wird ein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt.
Hoffe das reicht und danke für die schnellen Antworten!
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Ich bin vor vor 8 Monaten in eine Wohnung eingezogen, die Mindestmietzeit endet am 31.10.16, zuzüglich der Kündigungsfrist beudeutet es, dass ich am ich bis 31.01.17 Miete zahlen muss. Ich will aber ab Oktober in einer 400 km weit entfernten statt mein Masterstudium beginnen. Ist das ein Grund für ein berechtigtes Interesse für eine außerordentliche Kündigung?
Freue mich über Hilfe, weißt nicht weiter, denn ich kann unmöglich 2 Wohnungne bezahlen.Mit freundlichen Grüßen Bandobrass
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