Hi,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Der Heizkörper im Badezimmer ist bei mir an der Verbindungsstelle unten undicht. So wie es aussieht, ist das auch schon viel länger der Fall weil dort seit Mietbeginn (vor einem Jahr) das Rohr rostig ist und die Fliese unten drunter schwarz ist. Aber das sah für mich nicht undicht aus. Nur letzte Woche ist mir aufgefallen dass es tropft. Der schwarze Fleck in der Ecke scheint dadurch wohl entstanden zu sein.
Daraufhin habe ich den Hausmeister angerufen und der hat mit Absprache des Vermieters gesagt, ich sollte auf meine Kosten einen Gas Wasser Installateur beauftragen.
Die sagen, so eine Reparatur gehört zur Kleinreparaturklausel die laut Vertrag bis zu 120€ greift.
Laut Mietvertrag heißt es:
Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einziele Reparatur 120€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz und Kocheinrichtungen...............
Greift die Klausel überhaupt in so einem Fall? Ich fühle mich damit etwas veräppelt. Ich kann das ja verstehen, wenn ich die Reparatur an Geräten durchführen muss, die durch meine Benutzung abgenutzt werden bzw. an denen ich einen unmittelbaren Einfluss nehme (Steckdose, Wasserhahn, Thermostat bzw. Regler an der Heizung und solche Dinge).
Aber ein fest installiertes Heizungsrohr was scheinbar vergammelt/oxidiert ist und am Übergang zum Heizkörper undicht ist, kann doch nicht Mietersache sein, oder sehe ich das falsch?