Kleinreparaturklausel bei tropfender Heizung

  • Hi,

    vielleicht könnt ihr mir helfen. Der Heizkörper im Badezimmer ist bei mir an der Verbindungsstelle unten undicht. So wie es aussieht, ist das auch schon viel länger der Fall weil dort seit Mietbeginn (vor einem Jahr) das Rohr rostig ist und die Fliese unten drunter schwarz ist. Aber das sah für mich nicht undicht aus. Nur letzte Woche ist mir aufgefallen dass es tropft. Der schwarze Fleck in der Ecke scheint dadurch wohl entstanden zu sein.
    Daraufhin habe ich den Hausmeister angerufen und der hat mit Absprache des Vermieters gesagt, ich sollte auf meine Kosten einen Gas Wasser Installateur beauftragen.
    Die sagen, so eine Reparatur gehört zur Kleinreparaturklausel die laut Vertrag bis zu 120€ greift.

    Laut Mietvertrag heißt es:
    Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einziele Reparatur 120€ und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresnettomiete nicht übersteigen. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleinerer Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz und Kocheinrichtungen...............

    Greift die Klausel überhaupt in so einem Fall? Ich fühle mich damit etwas veräppelt. Ich kann das ja verstehen, wenn ich die Reparatur an Geräten durchführen muss, die durch meine Benutzung abgenutzt werden bzw. an denen ich einen unmittelbaren Einfluss nehme (Steckdose, Wasserhahn, Thermostat bzw. Regler an der Heizung und solche Dinge).
    Aber ein fest installiertes Heizungsrohr was scheinbar vergammelt/oxidiert ist und am Übergang zum Heizkörper undicht ist, kann doch nicht Mietersache sein, oder sehe ich das falsch?

  • Hallo,

    Zitat

    Aber ein fest installiertes Heizungsrohr was scheinbar vergammelt/oxidiert ist und am Übergang zum Heizkörper undicht ist, kann doch nicht Mietersache sein, oder sehe ich das falsch?

    So ist es! Instandsetzungen an Heizungsrohren sind Sache des Vermieters. Kleinstreparaturen würden hier nur an Ventilen greifen.

    Zitat

    ich sollte auf meine Kosten einen Gas Wasser Installateur beauftragen.

    Davon würde ich die Finger lassen. Die Kleinstreparaturklausel besagt zwar, dass Du gewisse Kosten selbst tragen musst, nicht aber, dass Du selbst jemanden beauftragen musst. Hierfür ist der Vermieter zuständig, der Dir dann ggfs. eine Rechnung zuschicken kann (hier aber nicht).

    Unabhängig davon: Was passiert, wenn Du einen Handwerker beauftragst und dann eine Rechnung > 200 € bekommst?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das siehst Du nicht falsch.

    Informiere den Vermieter, nicht den Hausmeister, nachweisbar über das tropfende Heizungsrohr und forder ihn auf den Mangel zu beheben.

    Reparaturen an der Heizungsanlage, auch der dazugehörigen Rohre, ist allein Sache des Vermieters.

    Hüte Dich davor selbst einen Handwerker zu beauftragen!

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