Hallo,
wir haben heute eine Kautionsabrechnung von unserem ehemaligen Vermieter bekommen. In der Abrechnung wurde uns eine Rechnung für die Beseitigung der festgestellten Mängel bei Übergabe der Wohnung gestellt. Wir haben keine Aufforderung zur Nachbesserung vom Vermieter bekommen und würden gerne wissen ob der Vermieter uns einfach so eine Rechung stellen darf ohne uns vorher die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen? Das Mietverhältniss endete am 30.06.16 und die Übergabe war am 28.06.16. Bei der Wohnungsübergabe mit den Hausmeistern war davon auch keine Rede.
Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe
Mfg
Matze269