Fragen rund ums Thema erste Wohnung

  • Guten Morgen :)

    Ich habe einige Fragen und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Frage 1:

    Ich möchte in einer WG ziehen. In dieser WG leben der eine Hauptmieter (M.) und der Untermieter (F.). Die Wohnungsgesellschaft lässt es nicht zu, dass 2 Personen als Hauptmieter eingetragen sind, zumal Untermieter F. Student ist und nicht genügend verdient.

    Nun will Hauptmieter M. ausziehen und ich möchte in die Wohnung. Untermieter F. bleibt.

    Wie sieht es mit der Kaution aus? Es wurden wohl 1500 Euro eingezahlt. 750 von jedem. Ist es möglich, dass ich Hauptmieter M. die 750 Euro zahle und sein Geld beim Vermieter bleibt. Sozusagen nur eine Umschreibung beim Vermieter? Zur Sache des Vertrauens, ist M. ein alter Schulkamerad und wir kennen die Familie. Nun ist aber die Frage ob das rechtlich geht und was ich da beachten sollte, wenn es geht.

    Frage 2:

    Wenn er zum 31.08.2016 kündigt, hat er 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. In dieser Zeit möchte er auch in der Wohnung bleiben.
    Kann ich trotzdem schon in dieser Kündigungsfrist einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter ab dem 1.12.2016 eingehen?

    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

    Liebe Grüße
    Marc

  • Wenn M. heute noch die Kündigung beim Vermieter abgibt kann er erst zum 30.09.2016 kündigen. Danach frühestens zum 31.10.2016.

    M. bekommt die volle Kaution, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen, zurück.

    Sollte der Vermieter einen Mietvertrag mit Dir abschließen mußt Du, sofern vertraglich vereinbart, die Kaution in Höhe von 1 - 3 Kaltmieten beim Vermieter hinterlegen.

    Auf solche Umschreibemauscheleien wird sich ein halbwegs intelligenter Vermieter nicht einlassen. Muß er auch nicht.

    Ein Mietvertrag kann natürlich schon während der Kündigungsfrist des "Noch-Mieters" abgeschlossen werden. Entweder gleich ab dem Monat nach Ende der K-Frist oder erst in einem Jahr.

    Übrigens wenn Untermieter F. bleibt bist Du dann sein Vermieter.

  • huhu anitari und danke für die schnelle Antwort.

    Könntest du mir bitte erklären, wieso er erst zum 30.09.2016 kündigen kann? Ich dachte es geht immer zum ende des Monats und dann 3 Monate oder irre ich mich da?

    Das problem mit der Kaution ist folgende:

    Wenn der Vermieter die Kaution auszahlt, dann nur ganz. Nicht nur die vom Hauptmieter eingezahlten 750 Euro, da - so hat man es mir gesagt - beim Vermieter offiziell die 1500,00 Euro ganz vom M. hinterlegt sind. Obwohl das ja so nicht richtig ist, aber nicht anders möglich sein soll, da M als Hauptmieter die Kaution trägt und auch soviel verdienen muss, dass er die Wohnung allein halten kann.

    Laut seiner Aussage hätten die alten Mieter das auch schon bei einem Wechsel des WG-Partners über den Vermieter getan.

    Habe ich als "Vermieter" von F. besonderes zu beachten?

  • Zitat

    Könntest du mir bitte erklären, wieso er erst zum 30.09.2016 kündigen kann? Ich dachte es geht immer zum ende des Monats und dann 3 Monate oder irre ich mich da?

    Juli, sofern er heute noch kündigt - 1. Monat

    August - 2. Monat

    September - 3. Monat

    Hat M. aber bis zum 3. Werktag im Juni gekündigt endet der Vertrag natürlich am 31. August.

    Zur Kaution:

    Diese ist vertrags- nicht personengebunden.

    Heißt die Kaution des Noch-Mieters hat mit Deiner Kaution nichts zu tun.

    Wer welchen Teil der Kaution mal eingezahlt hat ist für den Vermieter völlig egal.

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