Versicherungen Haftpflicht-/Gebäude 3 x so hoch

  • Hallo zusammen,

    im Gegensatz zum letzten Jahr ist der Anteil für die Haftpflicht-/Gebäudeversicherung fast 3 x so hoch wie im letzten Jahr.
    Ich denke der Grund für die Erhöhung sind viele Rohrbrüche hier im Haus.
    Aber ist es denn korrekt, wenn der Vermieter diese Erhöhung auf die Mieter umlegt?
    Gibt es da vielleicht eine Höchstgrenze?
    In unserem Mietvertrag steht:
    Der Mieter trägt sämtliche Nebenkosten. Die Einzelnen Nebenkostenpositionen ergeben sich aus der gültigen Anlage 3 zu § 27 der II Berechnungsverordnung.
    die Kosten der Sach.- und Haftpflichversicherungen.

    Wer hat damit Erfahrung?

    Danke

  • Es ist tatsächlich so, wenn aufgrund der Rohrbrüche sich die Prämie der Versicherung erhöht, das nicht auf den Mieter umgelegt werden darf/kann.

  • Es ist tatsächlich so, wenn aufgrund der Rohrbrüche sich die Prämie der Versicherung erhöht, das nicht auf den Mieter umgelegt werden darf/kann.

    Hallo, gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Urteil etc.?

  • Der Mieter hat die Möglichkeit dem Vermieter Unwirtschaftlichkeit hinsichtlich der Betriebskosten nachzuweisen und ihn aufzufordern die Kosten in einem angemessenen Rahmen zu halten.

    Dazu muß er, der Mieter, dem Vermieter nachweisen das es z. B. Versicherungen gibt die bei gleicher Leistung günstiger sind. Was wohl angesichts der Vorschäden, das "berücksichtigen" Versicherungen nämlich, schwierig werden dürfte.

    Zitat

    Zitat Zitat von Banane Beitrag anzeigen
    Es ist tatsächlich so, wenn aufgrund der Rohrbrüche sich die Prämie der Versicherung erhöht, das nicht auf den Mieter umgelegt werden darf/kann.
    Hallo, gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Urteil etc.?

    Das würde mich auch interessieren.

  • Also Nebenkosten wie Versicherungen sind natürlich umlagefähig, so das im MV vereinbart wurde. Das Prämien steigen können, liegt in der Natur der Sache, sonst bräuchte man ja keine Versicherungen, wenn es nichts zu versichern gäbe. Die Versicherung kann übrigens im Schadensfall auch kündigen, und dann muß einen neue gesucht werden. Auch die darf höher ausfallen als die letzte, übringens auch niedriger.
    Ein Einschränkung würde ich nur bezzgl. der Wirtschaftlichkeit sehen, wobei das natürlich schwer zu begründen sein dürfte, weil es die Schäden dann ja wohl gegeben hat?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (1. Juli 2016 um 08:47)

  • Es ist tatsächlich so, wenn aufgrund der Rohrbrüche sich die Prämie der Versicherung erhöht, das nicht auf den Mieter umgelegt werden darf/kann.

    Ich hatte selbst im Haus einen Wasserschaden aufgrund dessen die Versicherungsprämie erhöht wurde. Diese Erhöhung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden, habe das ganz sicher gelesen. Leider fehlt mir im Moment die Zeit dies zu belegen. Ich hole es bei Gelegenheit nach.

  • Ich hatte selbst im Haus einen Wasserschaden aufgrund dessen die Versicherungsprämie erhöht wurde. Diese Erhöhung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden, habe das ganz sicher gelesen. Leider fehlt mir im Moment die Zeit dies zu belegen. Ich hole es bei Gelegenheit nach.

    Wenn das tatsächlich so ist, lass es mich genauer wissen. Dann suche ich mir noch schnell eine Versicherung die dermaßen teuer, das es keiner Erhöhung nach einem Schaden mehr bedarf?

  • Ich hatte selbst im Haus einen Wasserschaden aufgrund dessen die Versicherungsprämie erhöht wurde. Diese Erhöhung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden, habe das ganz sicher gelesen. Leider fehlt mir im Moment die Zeit dies zu belegen. Ich hole es bei Gelegenheit nach.

    Nun habe ich den "Text" für meine Behauptung gefunden, es heißt: Steigen nach einem Rohrbruch die Prämien für die Leistungswasserversichedrung, ist diese Erhöhung vom Vermieter allein zu tragen . (AG Köln WuM 2000, 37)

  • Nun habe ich den "Text" für meine Behauptung gefunden, es heißt: Steigen nach einem Rohrbruch die Prämien für die Leistungswasserversichedrung, ist diese Erhöhung vom Vermieter allein zu tragen . (AG Köln WuM 2000, 37)

    Urteil eines Amtsgerichtes. Das ist so bindend wie wenn ich sage Morgen ist Montag;)

  • Urteil eines Amtsgerichtes. Das ist so bindend wie wenn ich sage Morgen ist Montag;)

    Ganz so würde ich das nicht sehen, denn wer sagt, dass nicht auch ein LG so entscheiden könnte/kann. Übrigens waren es weitere Amtsgerichte die wie Köln entschieden haben.

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