diverse Reparaturen, manche bereits bei Einzug vorhanden

  • Hallo,

    ich wohne seit 10 Jahren in einer Altbauwohnung. Bis vor ein paar Monaten wurde die Wohnung als WG genutzt. Jetzt wohne ich allein in der Wohnung und möchte hier auch zunächst bleiben.

    Die Wohnung hat folgende "Mängel":

    - Das Waschbecken (uralt mit getrennten kalten und warmen Wasserhahn) hat einen großen Riss, der schon bei Einzug vorhanden war, er ist aber größer geworden (Waschbecken ist noch dicht)

    - mehrere Türgriffe sind locker

    - Wasserflecken an der Wand im Badezimmer

    - diverse Risse in den Wänden

    - Kunststoffhüllen um die offenliegenden Heizungsrohre sind zerbröselt, da das uralte Material extrem porös geworden ist.

    - kein FI-Schalter vorhanden

    - Lack und Dichtung der Fenster bröckelt sehr stark ab, vor Allem von außen

    - Dielenboden (war beim Einzug mit Teppich beklebt) ist an einer Stelle " eingebrochen" (am Zimmerrand)

    - Holzrollläden hängen teilweise manchmal fest

    Was von diesen Mängeln muss der Vermieter beseitigen?

    In der WG hatte sich niemand verantwortlich gefühlt :)
    Jetzt will ich hier mal ein bisschen Ordnung schaffen.

    Der Vermieter ist eine Wohnungsverwaltung der nur reagiert, wenn man mit Paragraphen argumentiert. Als nach dem Einzug der Regen durch die Fenster lief, sagte er mir "Sie haben die Wohnung doch so gemietet".

    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

    Vielen Dank schonmal :)

  • Hallo,

    Zitat

    Der Vermieter ist eine Wohnungsverwaltung der nur reagiert, wenn man mit Paragraphen argumentiert

    Dann nimm fürs erste den § 535 (1) BGB. Die Instandhaltungspflicht obliegt dem Vermieter.

    Grundsätzlich hat der Vermieter alle Mängel zu beseitigen, die während der Mietzeit entstehen. Der FI-Schalter fällt daher schon einmal raus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grundsätzlich hat der Vermieter alle Mängel zu beseitigen, die während der Mietzeit entstehen.

    Und die der Mieter nicht selbst verursacht hat. Ein Riss im Waschbecken, der schon bei Einzug vorhanden war ist wohl so lange kein Mangel, wie die Funktion noch gegeben ist, denke ich.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (30. Juni 2016 um 13:47)

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