Noch nicht er ist mal wieder seit vorgestern nicht zu erreichen. Hab auch schon aufm AB gesprochen am Donnerstag das er mich bitte mal zurück rufen sollte bis jetzt aber 0 reaktion von ihm.Bevor ich die neue Nebenkosten bekommen habe war er auch 1 Woche wieder nicht zu erreichen.
Als er dann am 20.06 wieder da war hatte ich ihn gefragt was mit der neuen Nebenkostenabrechnung sei. Er meinte dann das er noch nichts von den Versorgern bekommen hätte um sie zu erstellen. Dann aufeinmal am 23.06 lag sie im Briefkasten im Umschlag mit dem Datum vom 23.06. Genau 1 Tag Später als wie die von letzten jahr die hab ich am 22.06.14 bekommen.
Nebenkosten
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ChrisX83x -
30. Juni 2016 um 11:01 -
Erledigt
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Schick ihm einen Brief, per Einwurfeinschreiben, in dem Du die Einsicht in die Belege forderst. Schlag gleich mehrere Termine vor.
Mach bei der Einsicht, die er gewähren muß, Fotos von den Belegen. Denn Kopien muß er Dir nicht geben/machen, und wenn doch nur gegen Kostenerstattung von etwa 20 - 25 Cent pro A4-Blatt.
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Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. So ebend war mein Vermieter da und hat mir jetzt diese Nebenkostenabrechnung gegeben.
Habe ihm auch mitgeteilt das diese genauso unwirksam ist wie die erste. Da keine der 4 Mindestanforderungen einer Nebenkostenabrechnung beinhaltet.
Daraufhin sagte er nur er mache das seit 20 Jahren und müsste erstmal selber sich Schlau machen.
ich sagte ihm jetzt auch das ich die Nebenkostenabrechnung Prüfen lassen werde von meinem Anwalt.unterschrift von ihm und meinen Namen steht natürlich bei der alten und der jetztigen mit drauf. Habe sie nur entfernt beim einscannen
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Widerspruchsfrist ab Zugang der Abrechnung
Die 12-monatige Widerspruchsfrist wird aber nur durch den Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung in Gang gesetzt. Ist die Betriebskostenabrechnung also etwa mangels Nachvollziehbarkeit völlig unbrauchbar, muss der Vermieter erst eine prüfbare Abrechnung erstellen, bevor die Ausschlussfrist zu laufen beginnt. Das gilt ebenso für einzelne, abtrennbare Kostenpositionen, die formell nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Hier beginnt zwar der Lauf der Ausschlussfrist hinsichtlich der anderen Betriebskosten in der Abrechnung, nicht aber hinsichtlich der formell nicht ordnungsgemäß abgerechneten Kostenpositionen (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 08.12.2010, Az.: VIII ZR 27/10). -
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