Gefrierschrank def. keine Rückzahlung der Kaution

  • Hallo,

    beim Auszug aus der Mietwohnung bzw beim Übergabeprotokoll
    haben Wir, Vermieter und Ich, ein Riss im Gefrierschrank entdeckt.
    Ich habe den Schaden zugegeben und den Schaden meiner Versicherung gemeldet,
    die hat eine Entschädigungszahlung von 80 € geleistet (Zeitwert vom Gefrierschrank).

    Meine Mietkaution zahlt der Vermieter nicht zurück da der neue Gefrierschrank 380€ gekostet hat und
    er aber nur 80€ von der Versicherung bekommen hat.

    Der Vermieter hat mir folgendes Angebot gemacht: 380€ - 80€ =300€ und von den 300€ würde er die hälfte übernehmen.

    Die 150€ würde er mir von meiner Kaution abziehen.

    Jetzt ist meine Frage ob das so rechtens ist oder hab ich Anspruch auf meine volle Kaution
    da der Schaden ja von meiner Versicherung reguliert wurde?

    Freundliche Grüße

    Arthur

  • Hallo,

    wenn der Gefrierschrank nur noch 80 € wert ist, kann der Vermieter nicht mehr verlangen. Er hat keinen Anspruch auf den Neupreis.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Arthur,

    leider sind die meisten Versicherungen nicht gerade bekannt dafuer, sonderlich grosszuegig bei der Kostenerstattung zu sein. Daher bekommt man da gerne mal weniger, als eigentlich bezahlt werden muesste. Du solltest Dir also mal einen Ueberblick verschaffen, was denn eigentlich ersetzt werden muesste und Dich mit dem Vermieter entsprechend einigen.

    Ersetzt werden muss nicht nur der reine Wert des beschaedigten Geraets, sondern auch die sonstigen anfallenden Kosten des Austauschs, we z.B. Lieferung, Aufbau, Entsorgung, etc. Fuer die gesamten Kosten muss dann der Abzug "Neu fuer alt" berechnet werden.

    Fuer Kuechengeraete wird ueblicherweise eine Lebensdauer von 10 Jahren angesetzt. Ist das Geraet aelter, musst Du eigentlich gar nichts mehr bezahlen. Dann soll der Vermieter die EUR 80,- einstreichen und gluecklich damit werden. Ist der Gefrierschrank nun nur 5 Jahre alt, also die Haelfte der zu erwartenden Lebensdauer, musst Du die Haelfte der entstandenen Kosten uebernehmen.

    Also mal grob ueberschlaegig ausrechnen und wenn der Vermieter nicht mit seiner Forderung vollkommen daneben liegt, akzeptieren. Zahlt der Vermieter Dir die Kaution naemlich nicht in voller Hoehe aus, musst Du klagen. Und ob Dein Richter das Ganze dann auch wirklich so sieht, wie es im Lehrbuch steht, ist eine ganz andere Geschichte. Abgesehen davon, um fuer EUR 150,- zu klagen muesste es mir schon aeusserst dreckig gehen und ich dazu noch Zeit im Ueberfluss haben.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,
    danke für deinen Beitrag,
    ja der Gefrierschrank ist ca. 16 Jahre alt.
    Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe lohnt es sich wahrscheinlich nicht zu Klagen wegen den 150€ oder?

    Freundliche Grüße

    Arthur

  • Hallo Arthur,

    bei einem sechzehn Jahre alten Geraet hat der Vermieter vermutlich keinen Anspruch mehr. Ich wuerde das mit dem Vermieter auf alle Faelle nochmal diskutieren. Wenn er aber auf stur schaltet und doch auf dem Abzug besteht: Klar stinkt einem so etwas ein paar Tage lang, mit dem Geld koente man sicherlich etwas sinnvolleres anfangen. Klagen wegen 150 Euro wuerde ich persoenlich aber nicht. Aerger und Zeitaufwand wiegen bei einem durchschnittlich verdienendem Buerger in Deutschland erheblich mehr. Und ein Restrisiko vor Gericht hat man immer, egal, wie eindeutig die Sache auf dem Papier aussehen mag.

    cu
    Guenni

  • Sie müssen nur den Zeitwert bezahlen. Dieser wurde von der Versicherung ermittelt und basta.
    Wenn der Vermieter glaubt, die Entschädigung ist zu gering, soll er doch klagen.
    Alles andere ist Kuhhandel wobei Sie nur draufzahlen.

  • Sie müssen nur den Zeitwert bezahlen. ....

    Zeitwert nur dann, wenn dies in z.B. der Hausratversicherung so angegeben ist.
    Esgibt auch Hausratversiherungen, die ein "Neuanschaffungspreis" berücksichtigen - Jahresprämie ist aber auch teurer.

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