Renovierungspflicht?

  • Ich bin im März 2015 in meine Wohnung gezogen und hatte sie renoviert, sprich weiss gemalert. Die Küche war in der Wohnung und ich hatte die dem Vormieter abgekauft. Jetzt habe ich gekündigt und mein Nachmieter wollte die Küche nicht. Darum hatte ich die dann verkauft. Bei der Demontage habe ich gesehen, dass hinter den Schränken teilweise nicht dahinter gemalert wurde bzw auch Tapete fehlt. Beim Abmachen des Spritzschuzes wurde die Tapete teilweise abgerissen, da angeklebt. Am Boden (hinter den Schränken) fehlen teilweise die Zierleisten und der Linoleum Boden reicht nicht bis zur Wand.
    Muss ich das jetzt trotzdem streichen oder meinem Nachmieter "überlassen"?
    Danke

  • Hmmm... ich denke ja nicht, weil ich die Wohnung ja so übergeben bekommen habe. Daher muss der Zustand ja bekannt gewesen sein.

    Wenn der Vormieter dort wegen Einbau einer eigenen Küche bauliche Veränderungen vorgenommen hat, muß das der Vermieter nicht wissen. Mit der Übernahme der Küche haben Sie auch die dadurch bedingten baulichen Veränderungen übernommen und sind dafür auch verantwortlich.

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