Guten Tag. Könnte mir jemand die rechtlich korrekte Vorgehensweise erklären?
Situation:
Vermieter übergibt eine stark abgewohnte Wohnung zum Mietbeginn gemäß Mietvertrag. Innerhalb der vorgegebenen/vereinbarten Frist wird dann vom Mieter eine Mängelliste erstellt. Jetzt sagt der Vermieter, dass der Mieter zur Beseitigung der Fehler die Wohnung für 3 Tage nicht bewohnen kann UND für die Renovierung wird verlangt, dass der Mieter die komplette Wohnung räumt. Möbel und und und muss also raus, irgendwo zwischengelagert werden und anschließend wieder in die Wohnung getragen werden. Vermieter möchte nämlich unter anderem den kompletten Parkettboden abschleifen und neu versiegeln.
1. Darf der Vermieter rechtlich das verlangen?
2. Muss der Vermieter die Unterkunft (Hotel?) für den Zeitraum bezahlen?
3. Muss der Vermieter für die Kosten für die Unterstellung des kompletten Wohnungsinventars aufkommen?
4. Muss der Vermieter eine Entschädigung für den Aufwand bezahlen?
5. Muss der Mieter selbst alles schleppen oder kann er kostenpflichtige Hilfe beauftragen die dann der Vermieter bezahlen muss?
6. Vermieter bietet einen kostenfreien, ein paar Kilometer entfernten Raum zur Unterstellung an zu welchen dem Mieter Unbekannte Leute zutritt haben und somit nicht sicher ist, dass nichts vom Hausrat geklaut wird. Auf nachfrage der Anbringung einer Schlösser für den Zeitraum wurde eine Absage erteilt. Muss Mieter solche Angebote annehmen oder kann sich der Vermieter damit herausreden, eine kostenfreie Unterstellung angeboten zu haben?