Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags bei Immobilienerwerb

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mitvertrag für eine Wohnung abgeschlossen der Mitte Juli beginnt.
    Nun habe ich kurzfristig und unerwartet eine Immoblie erworben und benötige die angemietete Wohnung nicht mehr.

    Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung oder muss ich die 3 Monate Miete zahlen?

    Ich habe die Wohnung noch nicht bezogen, und will sie eigenltich auch nicht beziehen. Aber wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich Miete zahle werde ich wohl einziehen.

    Vielen Dank

  • Sie könnten jetzt schon die Wohnung zu Ende September kündigen. Solange wird Ihnen die Mietzahlung erhalten bleiben.
    Ein Ausweg wäre noch ein Aufhebungsvertrag.

    Bei Wohnungen gibt es kein kostenloses Rücknahmerecht.

  • Zitat


    ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mitvertrag für eine Wohnung abgeschlossen der Mitte Juli beginnt.

    Ein Rücktrittsrecht von Mietverträgen gibt es nur dann, wenn Du die Wohnung vorab nicht besichtigt hast.
    Ansonsten bist Du an den Vertrag gebunden und kannst diesen nur fristgemäß kündigen. Hier würde ich aber mal einen Blick in den Vertrag schauen und prüfen ob hier nicht zusätzlich ein Kündigungsausschluss vereinbart worden ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Mieterhöhung und Tod des Mieters.

    Ein Grund die Kündigungsfrist nicht einzuhalten besteht in Deinem Fall nicht.

    Du kannst, noch bis zum 4. Juli 2016, den Vertrag zum 30. September 2016 kündigen.

    Sofern er unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

    Du kannst aber auch versuchen Dich mit dem Vermieter anders zu einigen. Anspruch auf vorzeitige Vertragsentlassung/-aufhebung besteht jedoch nicht.

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Mitvertrag für eine Wohnung abgeschlossen der Mitte Juli beginnt.
    Nun habe ich kurzfristig und unerwartet eine Immoblie erworben und benötige die angemietete Wohnung nicht mehr.

    Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung oder muss ich die 3 Monate Miete zahlen?

    Geht's noch?

    Eine fristlose Kündigung, weil du eine "überraschend" eine Wohnung gekauft hast???

    Was ist denn deine nächste Frage, ob du von deinem Kauf zurücktreten kannst, weil du deine Mietwohnung noch hast?

    Gruß
    H H

  • Aber Fragen schadet ja nicht :)

    @H Hamburg: warum gleich so aggressiv?

    Manchmal schadet Fragen schon. Z.B. wenn es aufzeigt, was für ein merkwürdiges Rechtsverständnis einige Menschen haben. Es ist leider so, dass Dinge wie Vertragstreue in unserer Gesellschaft inzwischen kaum noch vorhanden sind, weil Leute wie du Verträge nur so lange als gültig ansehen, wie es ihnen selbst passt. Wenn es nicht mehr so ist, dann wird windet man sich wie ein Aal, um seiner eigenen Verpflichtung zu entgehen.

    Lies dir deine Frage nochmal durch. Es ist eine Unverschämtheit überhaupt nur daran zu denken, dass du deinen vertraglichen Verpflichtungen so einfach ablegen kannst.


    Gruß
    H H

  • Hallo zusammen,

    Habe ich ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung oder muss ich die 3 Monate Miete zahlen?

    Ich habe die Wohnung noch nicht bezogen, und will sie eigenltich auch nicht beziehen. Aber wenn der Vermieter darauf besteht, dass ich Miete zahle werde ich wohl einziehen.

    Vielen Dank

    Warum einziehen, wenn Du die Wohnung nicht brauchst. Vielleicht kann der VM die leerstehende Wohnung schneller weiter vermieten, und es käme dir finanziell auch zugute. Die Miete mußt Du auf jeden Fall bis Ende der Mietzeit durch Kündigung bezahlen.

    Wie würdest du eigentlich reagieren, wenn der VM Dir mitteilt, dass Du nun doch die Wohnung-trotz Abschluss eines MV- nicht bekommst?

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