Problem: Heizung + Monteur. Mietminderung? Kosten absetzbar?

  • Hallo geehrtes Forum!

    Ich hätte gerne eure Meinung und Beratung eingeholt über folgenden Sachverhalt:

    Ich bin Mieter einer Wohnung, 60qm, 480€ Grundmiete, 90€ NK.
    Wir haben eine Gasheizung, die im Bad installiert ist. Hierüber wird Heizung und Warmwasser bereitgestellt.
    Der Vermieter hat mit einer Firma einen Vertrag, dass bei allen Heizungsarbeiten diese Firma gerufen wird. Sie stellt außerhalb der Geschäftszeiten einen Notdienst bereit.
    Am Donnerstag (16.12) fand die jährliche Inspektion/Wartung statt. Dabei wurde auch das Wasser nachgefüllt, sodass ein Überdruck von 1,8bar aufgebaut wurde (Wohnung nur über 1 Etage). Sonstiger Wasserdruck bei 1,2bar. Gegen Mitternacht hörte ich seltsame Geräusche vom Bad. Der Wasserdruck war komplett auf 0 abgefallen! Die Geräusche kamen von der Pumpe, die nur noch mit Luft gefüllt war. Habe sofort Kessel abgeschaltet (keine Heizung und Warmwasser mehr gehabt) und auf den Anrufbeantworter dieser Firma gesprochen, auf den Notdienst habe ich verzichtet, da dieser um die Uhrzeit und dem Straßenzustand (Schnee!) kaum was hätte machen können. Gleich am morgen bekam ich einen Anruf, ein Installateur kam gegen Mittag vorbei. Es wurde was ausgetauscht und Wasser nachgefüllt. Gegen 4 Uhr nachmittags am Freitag, fiel mir erneut ein Abfallen des Wasserdrucks auf. Habe diesmal nur Heizung abgeschaltet, da Pumpe noch ging, um zumindest Warmwasser nutzen zu können. Sofort Firma versucht zu erreichen und Notdienst. Kein erfolg!
    Habe Vermieter hierüber in Kenntnis gesetzt. Haben auch Firma versucht zu erreichen, auch erfolgslos (geschlossen gehabt). Haben beide dann später auf AB gesprochen. Habe dem Notdienst mehrmals telefonisch sogar über SMS versucht zu erreichen, zwecklos. VM organisierten mir Elektro-Radiatoren (Sonntag).

    Ich hatte von Freitag 16Uhr bis Montag (heute, wahrscheinlich Mittag) keine Heizung! Seit Freitag 20 Uhr auch kein Warmwasser mehr, da Pumpe wieder nur Luft hatte. (Vermutung: Druckspeicher defekt!) Bei den Wetterverhältnissen draußen, war die komplette Wohnung in kürzester Zeit auf 14°C abgekühlt gewesen. Temperatur fiel dann weiterhin. Konnte mithilfe der Radiatoren Bad und 1 Zimmer etwas beheizen.

    Firma hatte sich vorhin gemeldet, hatten AB abgehört. Heute soll noch ein Monteur vorbei kommen.


    Meine Frage, Euer Rat erfragt:

    Ich bin Student und war hierdurch nicht mehr in der Lage zu lernen. Habe mich und Partnerin (auch Studentin), beide erkältet. Hatten keine Heizung und kein Warmwasser! Was kann ich nun tun? Was kann VM tun? Habe hierdurch auch erhöte Stromkosten. Kann ich Miete für diese Tage reduzieren? Um wieviel? Kosten für Heizradiatoren verlangen? Schadensersatz verlangen, da kein Notdienst überhaupt bereitstand?

    Ich bin über jede Antwort dankbar.
    VG

  • Reden Sie mit Ihrem Vermieter über die erhöhten Stromkosten der Radiatoren. Mehr dürfte da wohl ohne Klageeinreichung bei Gericht nicht drin sein. Sie haben einen Mangel.....und der ist sofort bearbeitet worden. Wenn Ersatzteile fehlen kann man daraus dem Vermieter oder auch Installateur keinen Strick drehen, denke ich.

  • Ich habe mich vlt nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht darum, dass seitens der Firma ein Notdienst bereitgestellt werden sollte. Dieser war überhaupt nicht zu erreichen! Somit hätten Sie sich nicht an ihrem Vertrag mit den Mietern gehalten. In diesem Fall wäre doch der Fehler seitens der Heizungsfirma, oder nicht? Müsste sie somit nicht für gerade stehen?

  • Der Vermieter hat mit einer Firma einen Vertrag...

    Ich habe mich vlt nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht darum, dass seitens der Firma ein Notdienst bereitgestellt werden sollte. Dieser war überhaupt nicht zu erreichen! Somit hätten Sie sich nicht an ihrem Vertrag mit den Mietern gehalten. In diesem Fall wäre doch der Fehler seitens der Heizungsfirma, oder nicht? Müsste sie somit nicht für gerade stehen?


    Tja, wer denn nun?
    Dein Ansprechpartner ist Dein Vertragspartner, also der Vermieter, nehme ich an.

  • @ Berny: Es ist ja ganz irrelevant für mich und meine Fragestellung! Da ich im Allgemeinen wissen möchte, ob überhaupt ein Recht auf Mietminderung, Kostenerstattung für Radiatorgebrauch ODER Minderung der Reperaturkosten etc. mit Weiterleitung der Kostenersparnis hierdurch an den Mieter, besteht.

    Danke @ Mainschwimmer, ja, das werde ich bestimmt mit den Vermietern besprechen. Aber ich habe nicht erwähnt, dass es keine Ersatzteile auf Lager gab. Ich weiß vom Monteur, dass die Firma welche hat. Wäre der Notdienst am Freitag spätnachmittag oder am Samstag erreichbar gewesen, dann hätte er sicherlich auch ein Ersatzteil mitbringen können, müssen.

  • Da ich im Allgemeinen wissen möchte, ob überhaupt ein Recht auf Mietminderung, Kostenerstattung für Radiatorgebrauch ODER Minderung der Reperaturkosten etc. mit Weiterleitung der Kostenersparnis hierdurch an den Mieter, besteht.


    Bei den momentanen Witterungsverhältnissen können auch Notdienste überfordert sein.
    Vorhin hat jemand vor unserem Haus gefurzt. Ob wir dafür auch Mietminderung bekommen? Werde mich morgen mal anwaltlich beraten lassen.

  • @ Berny
    1. Wenn Sie den Text gelesen haben sollten, hätte Ihnen auffallen sollen, dass es darum geht, dass der Notdienst nicht zu sprechen war. Es gab überhaupt keine Reaktion auf die Anrufe! Und ich habe genug angerufen! Ich habe mich überhaupt nicht beklagt, dass sie überfordert wären.
    2. Wenn man sich schon die Mühe macht jemanden zu schreiben, dann bitte mit der Intention ihm bei seiner Fragestellung zu helfen! Ansonsten sollte man das Schreiben ganz lassen, denn damit vergeuden Sie ihre kostbare Zeit, die der anderen Leser und vorallem meine! Sie helfen einem überhaupt nicht dadurch und lenken nur von der eigentlichen Fragestellung ab!
    3. So unqualifizierte Aussagen könnnen sie sich sparen, wir sind nicht im Kindergarten! Ein derartiger Vergleich ist nur lächerlich. Wenn Sie aussagen möchten, dass man wegen diesen Umstand nicht viel entschädigt bekommt, dann tun sie das! Aber so wie Ihr Vorredner! Qualifiziert, ernst und wie ein Erwachsener!
    4. Vergleichen Sie bloß nicht Ihre kompetenten Beiträge mit denen von Anwälten.

    Danke.

  • Ich habe mich vlt nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht darum, dass seitens der Firma ein Notdienst bereitgestellt werden sollte. Dieser war überhaupt nicht zu erreichen! Somit hätten Sie sich nicht an ihrem Vertrag mit den Mietern gehalten.

    Haben Sie denn mit dieser Firma überhaupt einen Vertrag abgeschlossen? Ich denke nein, der Vertrag besteht zwischen Ihrem Vermieter und der Heizungsfirma.

    In diesem Fall wäre doch der Fehler seitens der Heizungsfirma, oder nicht? Müsste sie somit nicht für gerade stehen?

    Sollten Sie jedoch den Vertrag abgeschlossen haben, dann sollten Sie sich in den AGB informieren, was Notdienst in der Praxis bedeutet.

  • Zitat

    Da ich im Allgemeinen wissen möchte, ob überhaupt ein Recht auf Mietminderung, Kostenerstattung für Radiatorgebrauch ODER Minderung der Reperaturkosten etc. mit Weiterleitung der Kostenersparnis hierdurch an den Mieter, besteht.

    Ansprüche gegen die Firma kann, wenn überhaupt, nur Ihr Vermieter geltend machen. Denn nur dieser kennt den Inhalt des mit der Heizungsbaufirma geschlossenen Vertrags.

    Als Mieter haben Sie sicherlich das Recht, die Miete für die paar Tage des Heizungsausfalls zu mindern. Ob dies aber den eventuellen Ärger mit Ihrem Vermieter wert ist, können Sie nur selbst beurteilen. Denn eigentlich können Sie Ihrem Vermieter auch keine Vorwürfe machen. Denn dieser ist ja sofort nach Bekanntgabe des Mangels tätig geworden.

    Sicherlich ist es unglücklich, dass die Heizung gerade bei diesen Temperaturen gleich zweimal aufgrund von Defekten ausgefallen ist. Aber wie so oft, steckt der Teufel häufig im Detail.

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