Aufhebungsvertrag vereinbaren?

  • Hallo,
    Seit dem 01.11.2015 lebe ich allein in einer kleinen Wohnung. Umgezogen bin ich im letzten Jahr nur weil ich es mehr oder weniger musste da ich eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme begonnen habe. Mein gesundheitlicher/psychischer Zustand hat sich seitdem leider rapide verschlechtert und ich bin nicht mehr in der Lage allein zu leben und musste meine berufliche Rehabilitationsmaßnahme abbrechen. Damit ich diese so schnell wie möglich weitermachen kann, wird mir von allen Seiten (Psychologin,Psychiater,Arbeitsagentur) angeraten umzuziehen. Die Gründe für die Verschlechterung meines Zustandes liegen hauptsächlich an meinem Umfeld. Daran wird sich auch ohne Tapetenwechsel nichts ändern.
    Andere Mieter, der Zustand der Wohnung oder ein böser Vermieter sind daran allerdings nicht Schuld.
    Nur musste ich den Mietvertrag mit einem Kündigungsverzicht unterschreiben.
    Hier der genaue Wortlaut:

    § 2 Mietbeginn
    Das Mietverhältnis beginnt vorbehaltlich der rechtzeitigen Rückgabe des Vormieters oder der Fertigstellung abgestimmter baulicher Leistungen am 01.11.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit.

    Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung unberührt. Eine Erhöhung der Grundmiete gem §§558 bis 559 b BGB ist auch währen der Zeit des wechselseitigen Kündigungsausschlusses wirksam.

    Ich muss dazu sagen, dass ich den Vertrag so nicht unterschreiben wollte, aber musste. Ich war gezwungen bis Anfang November auszuziehen, meine Reha fing am 11.11 an und ich wollte nicht obdachlos werden. Mir blieb kaum eine Wahl.
    Ich muss hier unbedingt raus um wieder auf die Beine zu kommen damit ich meine berufliche Zunkunft wieder in Angriff nehmen kann. Nun ist es ja so, dass ich erst am 01.11.2016 ordentlich kündigen kann und das Mietverhältnis noch bis zum 31.01.2017 besteht. So lang halte ich niemals mehr durch.
    Da kam mir der Gedanke eines Aufhebungsvertrags. Ich hab stundenlang dazu im Internet gelesen, aber bin nicht sehr viel schlauer geworden. Hat hier jemand Erfahrungen damit? Sind es Ausnahmefälle in denen die Vermieter so nett sind und einen unter bestimmten Bedingungen eher aus dem Vertrag lassen? Oder gibt es immer einen Weg so einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren?
    Ich gehe Donnerstag in das Büro der Hausverwaltung um dort mein Problem zu schildern. Telefonisch kann ich meine Ansprechpartnerin nie erreichen. Alle Anrufe gehen nur an die Zentrale und die Hausverwaltung ist nicht gerade für ihren guten Ruf bekannt (habe ich leider erst im Nachhinein erfahren). Da meine psychische Verfassung aber mieserabel ist, hab ich große Angst davor ins Büro zu gehen und dass mein Problem dort sofort auf taube Ohren stößt.
    Klar, ich habe kein Recht eher aus dem Vertrag zu kommen, aber ich weiß nicht was ich sonst tun soll.
    Bitte entschuldigen Sie den vielen Text und falls alles etwas durcheinander geraten ist. Mein Kopf ist momentan übervoll.

    Vielen Dank fürs Lesen.

  • Zitat

    Da meine psychische Verfassung aber mieserabel ist, hab ich große Angst davor ins Büro zu gehen und dass mein Problem dort sofort auf taube Ohren stößt.

    Dann nimm Dir am besten jemanden mit, der Dich unterstützt.

    Grundsätzlich besteht hier kein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Hier kannst Du nur auf das Wohlwollen des Vermieters hoffen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nun ist es ja so, dass ich erst am 01.11.2016 ordentlich kündigen kann und das Mietverhältnis noch bis zum 31.01.2017 besteht.


    So ist es aber leider...

  • Danke für die schnellen Antworten.
    Ich war heute im Büro und konnte direkt mit meiner zuständigen Bearbeiterin sprechen.
    Wenn ich eher aus dem Vertrag möchte, kann ich einen Nachmieter suchen und mich bei dem zuständigen Vermittler melden
    damit dieser auch eine Anzeige reinstellt für die Wohnung. Sobald der Vermittler sein okay gibt und ein Nachmieter die Wohnung
    nimmt, kann ich einen Aufhebungsvetrag mit meiner Beraterin abschließen und meinem Umzug steht nichts mehr im Wege.
    Falls sich aber keiner finden sollte, kann ich auch zum 31.10.2016 kündigen.
    Mir ist ein riesen Stein vom Herzen gefallen. :) Hatte so große Angst davor und am Ende ist es doch gar nicht soooo schlimm gewesen.

  • Zitat

    Falls sich aber keiner finden sollte, kann ich auch zum 31.10.2016 kündigen.

    Noch kannst Du zum 31.09. kündigen.

    Was Du auch tun solltest.

    Verlass Dich nicht darauf was Sachbearbeiter und Vermittler so sagen.

  • Leider gehts nicht. Hab ein einjähriges Kündigungsverzicht unterschrieben und dieses Jahr endet am 31.10.2016. Dachte eigentlich dass ich ab da erst kündigen kann, aber die Dame meinte ich könnte dann zu dem Termin und nicht erst danach. :confused:
    Das wäre auch nur der Fall, wenn ich keinen Nachmieter finde. Die Kündigung soll ich trotzdem schonmal abschicken und wenn sich vorher ein Nachmieter findet, wird der Vertrag schon eher aufgelöst.

  • Steht im Eingangspost unter Mietbeginn

    Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 1 Jahr ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig.

    Dann verlass Dich nicht darauf das man, auch wenn die Sachbearbeiterin das gesagt hat, Deine Kündigung zum 31.10.2016 akzeptiert.

    Denn der Wortlaut bedeutet das Du frühestens zum 31.01.2017 kannst.

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