Hallo!
Erstmal danke, dass ich hier um Hilfe bitten darf. Folgend mein Anliegen:
- fristgerechte KÜ der alten Wohnung zum 01.12.15 (Auszug schon zum 01.09.15 wegen Nachmieter)
- Mietkaution bis heute nicht zurückerhalten (1619 € ohne Zinsen)
- keine Reaktion des Vermieters auf Anrufe obwohl zugesagt
- am 29.4.2016 verspäteter Eingang der Nebenkostenabrechnung 2014 (!), obwohl Nachsendeauftrag vorhanden (01.09.15 - 01.03.16) und neue Adresse dem Vermieter bekannt (Datum der Abrechnung Nov. 2015, aber Poststempel beweist den 29.4.16)
- Zudem
Nebenkostenabrechnung augenscheinlich zu hoch (580 € Nachforderung, es liegen bereits mehrere Mietereinsprüche dagegen vor)
- Einschreiben von mir am 20.5.2016 an Eigentümer und Hausverwaltung, dass die Nebenkostenabrechnung wegen verspätetem Eingang nichtig ist und ich sie nicht begleichen muss und werde
- Antwort von Hausverwaltung, dass angeblich noch 1 Miete offen sei (gegenteiliger Beweis liegt vor). Er habe dem Eigentümer jetzt gebeten, mir meine Kaution abzüglich der einen angeblich offenen Miete sowie der Nebenkosten in Höhe von 580 zu überwiesen, d.h. Kaution minus ca. 1300,00 € (!!!)
- auf mein Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung wurde gar nicht reagiert
Ich bin momentan ratlos aber gleichzeitig sehr sicher, dass ich mich hier gesetzlich im Recht befinde. Ich habe mich viel eingelesen und wiederholt erfahren, dass die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf des abgerechneten Kalenderjahres bei mir einzugehen hat, ansonsten ist sei sie nicht rechtskräftig.
Auch behält der Vermieter die Kaution schon über 6 Monate komplett ein. Ich erfahre auch nicht, wie hoch der Betrag auf meinem Mietkautionskonto (sofern er überhaupt eines angelegt hat...) ist, kenne demnach gar nicht die aktuelle Forderung meinerseits und kann mich nur nach Durchschnittswerten richten.
Am liebsten würde ich direkt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, macht das Sinn?
Rechtsschutzversichert bin ich leider nicht.
Muss der Vermieter die Kosten des Anwalts und Verfahrens zahlen, sollte ich im Recht sein? Oder ist die Sachlache - wie von mir vermutet - so eindeutig, dass ich gar keinen Anwalt benötige?
Meiner Meinung nach steht mir sofort meine komplette Kaution zzgl. angefallener Zinen (die der Eigentümer mir aufzeigen muss) zu.
Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu antworten würde, denn ich möchte mich hier unbedingt richtig verhalten.
1000 Dank,
Patrizia