Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung

  • Hallo!

    Erstmal danke, dass ich hier um Hilfe bitten darf. Folgend mein Anliegen:

    - fristgerechte KÜ der alten Wohnung zum 01.12.15 (Auszug schon zum 01.09.15 wegen Nachmieter)
    - Mietkaution bis heute nicht zurückerhalten (1619 € ohne Zinsen)
    - keine Reaktion des Vermieters auf Anrufe obwohl zugesagt
    - am 29.4.2016 verspäteter Eingang der Nebenkostenabrechnung 2014 (!), obwohl Nachsendeauftrag vorhanden (01.09.15 - 01.03.16) und neue Adresse dem Vermieter bekannt (Datum der Abrechnung Nov. 2015, aber Poststempel beweist den 29.4.16)
    - Zudem
    Nebenkostenabrechnung augenscheinlich zu hoch (580 € Nachforderung, es liegen bereits mehrere Mietereinsprüche dagegen vor)
    - Einschreiben von mir am 20.5.2016 an Eigentümer und Hausverwaltung, dass die Nebenkostenabrechnung wegen verspätetem Eingang nichtig ist und ich sie nicht begleichen muss und werde
    - Antwort von Hausverwaltung, dass angeblich noch 1 Miete offen sei (gegenteiliger Beweis liegt vor). Er habe dem Eigentümer jetzt gebeten, mir meine Kaution abzüglich der einen angeblich offenen Miete sowie der Nebenkosten in Höhe von 580 zu überwiesen, d.h. Kaution minus ca. 1300,00 € (!!!)
    - auf mein Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung wurde gar nicht reagiert

    Ich bin momentan ratlos aber gleichzeitig sehr sicher, dass ich mich hier gesetzlich im Recht befinde. Ich habe mich viel eingelesen und wiederholt erfahren, dass die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf des abgerechneten Kalenderjahres bei mir einzugehen hat, ansonsten ist sei sie nicht rechtskräftig.

    Auch behält der Vermieter die Kaution schon über 6 Monate komplett ein. Ich erfahre auch nicht, wie hoch der Betrag auf meinem Mietkautionskonto (sofern er überhaupt eines angelegt hat...) ist, kenne demnach gar nicht die aktuelle Forderung meinerseits und kann mich nur nach Durchschnittswerten richten.

    Am liebsten würde ich direkt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, macht das Sinn?
    Rechtsschutzversichert bin ich leider nicht.

    Muss der Vermieter die Kosten des Anwalts und Verfahrens zahlen, sollte ich im Recht sein? Oder ist die Sachlache - wie von mir vermutet - so eindeutig, dass ich gar keinen Anwalt benötige?

    Meiner Meinung nach steht mir sofort meine komplette Kaution zzgl. angefallener Zinen (die der Eigentümer mir aufzeigen muss) zu.

    Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand hierzu antworten würde, denn ich möchte mich hier unbedingt richtig verhalten.

    1000 Dank,

    Patrizia

  • Hallo Patrizia,

    du hast die Situation sehr gut erfasst und bist eigentlich im Recht.

    Die Nebenkostenabrechnung 2014 ist verfristet und eine Nachzahlung brauchst du nicht mehr zu leisten.
    Ebenso ist die Kaution größtenteils zurückzuzahlen. Der Vermieter darf höchstens eine Rückbehalt für evtl. Nachzahlungen für 2015 zurückbehalten (NK für ca. 2 Monate).

    Fordere die Kaution abzüglich dieser Position ein. Lass dich nicht darauf ein, dass er "fehlende" Miete und unberechtigte Nachzahlung abzieht. Das könnte als Eingeständnis gesehen werden.

    Ein gerichtliches Mahnverfahren (lässt sich online stellen) ist eine gute Idee und baut immer Druck auf.


    Gruß´
    H H

  • Zitat

    Meiner Meinung nach steht mir sofort meine komplette Kaution zzgl. angefallener Zinen

    Na ja die Abrechnung 2015 steht noch aus. dafür dürfte der Vermieter noch einen Teil der Kaution bis zur Abrechnung einbehalten, dalls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die komplette Kaution ganz sicher nicht.

    Was erhoffst Du Dir für Zinsen? Für Spareinlagen gibt es bestenfalls 0,2 % p. a.

    Das wären etwas über 3 € pro Jahr.

    Du schreibst Auszug zum 01.09.2015 wegen Nachmieter. Ab wann hat der denn gemietet?

    Aber egal, ich würde über die komplette Kaution einen Mahnbescheid erlassen. Entweder online oder beim zuständigen Amtsgericht.


  • Fordere die Kaution abzüglich dieser Position ein. Lass dich nicht darauf ein, dass er "fehlende" Miete und unberechtigte Nachzahlung abzieht. Das könnte als Eingeständnis gesehen werden.

    Ein gerichtliches Mahnverfahren (lässt sich online stellen) ist eine gute Idee und baut immer Druck auf.

    Danke Dir für die Antwort. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich es im "Alleingang" schaffen kann. Mache das zum ersten mal. Was ist, wenn er Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren einlegt? Was passiert dann? Dann brauche ich sowieso einen Anwalt, oder?

  • Na ja die Abrechnung 2015 steht noch aus. dafür dürfte der Vermieter noch einen Teil der Kaution bis zur Abrechnung einbehalten, dalls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die komplette Kaution ganz sicher nicht.


    Das wäre okay.

    Was erhoffst Du Dir für Zinsen? Für Spareinlagen gibt es bestenfalls 0,2 % p. a.

    Das wären etwas über 3 € pro Jahr.

    Laut http://kautions-zins.de wären es etwas mehr - ursprünglich hatten wir 1617,00 € an Kaution gezahlt, der Rechner sagt, ich könne mit mind 1.806,14 € rechnen (Mietbeginn 01.10.2007). Das sind immerhin fast 200,00 €, die ich niemandem schenken möchte.

    Du schreibst Auszug zum 01.09.2015 wegen Nachmieter. Ab wann hat der denn gemietet?


    Der Nachmieter hat ab 01.09.2015 gemietet, es ging also nahtlos über. Die angeblich offene Miete sei aus März 2015, diese wurde von mir aber im April 2015 nachgezahlt. Hier kann also auch nichts falsch gelaufen sein.

    Aber egal, ich würde über die komplette Kaution einen Mahnbescheid erlassen. Entweder online oder beim zuständigen Amtsgericht.


    Im Alleingang? Schafft man das ohne Anwalt? Was, wenn er Widerspruch einlegt?

  • Was ist, wenn er Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren einlegt? Was passiert dann? Dann brauche ich sowieso einen Anwalt, oder?

    Dann wirst Du klagen müssen. Ein Anwalt für Mietrecht wäre dann hilfreich.

  • Okay, danke. Aber es würde reichen, dann erst den Anwalt einzuschalten? Weißt Du zufällig, ob der Vermieter alle mir entstandenen Kosten im Nachhinein zahlen muss, sollte ich das Verfahren gewinnen?

  • Okay, danke. Aber es würde reichen, dann erst den Anwalt einzuschalten? Weißt Du zufällig, ob der Vermieter alle mir entstandenen Kosten im Nachhinein zahlen muss, sollte ich das Verfahren gewinnen?


    Es reicht einen Anwalt einzuschalten wenn es zur Klage kommen soll.

    Wenn Du mit dem Online-Mahntrag nicht klar kommst geh zum zuständigen Amtsgericht und beantrage ihn dort direkt. Da wird Dich auch beim Ausfüllen geholfen.

    Sollte es zu einem Prozess kommen der zu Deinen Gunsten ausgeht, muß der Vermieter die Kosten tragen.

  • Es reicht einen Anwalt einzuschalten wenn es zur Klage kommen soll.

    Wenn Du mit dem Online-Mahntrag nicht klar kommst geh zum zuständigen Amtsgericht und beantrage ihn dort direkt. Da wird Dich auch beim Ausfüllen geholfen.

    Sollte es zu einem Prozess kommen der zu Deinen Gunsten ausgeht, muß der Vermieter die Kosten tragen.

    Ich danke Dir!

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