Ungeeichte Verbrauchszähler

  • Hallo Forum,

    ich habe ein Anliegen zum Thema Nebenkosten.

    Seit 10/2015 wohne ich in einer Wohnung mit Wasser- und Wärmemengenzählern deren Eichung seit 5 Jahren abgelaufen ist.

    Was passiert, wenn ich der Abrechnung deswegen widerspreche? Ich habe mehrere Dinge dazu gefunden. Es gibt Urteile in denen dem Mieter 15% der Verbrauchskosten erstattet wurden.

    Weiterhin hat der Vermieter bzw. die Verwaltung eine der Wasseruhren (an der Waschmaschine) im April ohne mein Wissen tauschen lassen. Leider habe ich mir den Zählerstand nicht notiert. Eine Mitteilungspflicht oder ähnliches gibt es hier nicht, oder?

    Danke für die Mühe.
    Neospin

  • Hallo,

    da du doch schon Urteile gefunden hast, kannst du die Verwaltung damit konfrontieren. Ob die aber eine Kürzung deiner Rechnung mitmachen, dürfte mehr als fraglich sein. Die Urteile, die du gefunden hast dürften alle von Amtsgerichten stammen und die haben vor anderen Gerichten keinen Wert. Wenn du also kürzt musst du damit rechnen, dass ein Gericht sich damit befassen wird, aber dann gibt es auch ein neues Urteil.

  • Ich kann mich ganz dunkel an ein Urteil erinnern, wonach der Vermieter auch verbrauchsabhängig umlegen kann, wenn die Wasserzähler nicht mehr geeicht sind.

    Der Vermieter müsste hier nur nachweisen, dass die Geräte auch jetzt noch den Verbrauch ordnungsgemäß erfassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich kann mich ganz dunkel an ein Urteil erinnern, wonach der Vermieter auch verbrauchsabhängig umlegen kann, wenn die Wasserzähler nicht mehr geeicht sind.

    Der Vermieter müsste hier nur nachweisen, dass die Geräte auch jetzt noch den Verbrauch ordnungsgemäß erfassen.


    Genauso habe ich beides auch in Erinnerung.

  • Hallo Neospin,

    ausschlaggebend für deine weitere Vorgehensweise sollten auch sein, wie du denn die Verbräuche siehst. Sind sie realistisch oder völlig unglaubwürdig. Weiterhin wäre interessant, ob du Miete für die Wasseruhren und Wärmezähler zahlst.

    Wenn du keine gesonderten Kosten für Verbrauchszähler zahlen musst, kannst du froh sein. Diese Kosten inkl. Geräteabschreibung und Eichung sind weit höher, als kleine Ungenauigkeiten der Zähler.

    Wenn du dafür zahlst, würde ich an deiner Stelle auf geeichte Geräte bestehen.


    Was du mit der Mitteilungspflicht beim Austausch eines Zählers meinst, weiß ich nicht. Wenn es darum geht, ob der Vermieter Wartungen oder Reparaturen am Haus bei dir Anmelden muss, ist die Antwort: Nein (es sei denn in deiner Wohnung).

    Gruß
    H H

  • Das BGH-Urteil dazu

    Auch ungeeichte Wasserzähler dürfen Basis einer Nebenkostenabrechnung sein

    06.12.10 (Allgemein, Mietrecht)

    Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom November 2010 (AZ: VIII ZR 11210) darf der Vermieter auch ungeeichte Wasserzähler zur Abrechnung von Wasserkosten benutzen. Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter für die Abrechnung der Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung Wasserzähler genutzt, deren Eichfrist schon abgelaufen war. Der Mieter hatte dies moniert und Abrechnung auf Quadratmeterbasis ohne Berücksichtigung der abgelesenen Zählerwerte verlangt. Mit diesem Verlangen ist er gescheitert.

    Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter auch Wasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, noch zur Abrechnung der Wasserkosten benutzen darf, sofern er beweisen kann, dass die Geräte verlässlich funktioniert haben. Dies ist durch Überprüfung einer Eichstelle nachgewiesen worden, so dass der Mieter keinen Anspruch auf Abrechnung auf Quadratmeterbasis hat, sondern die abgelesenen Werte der Wasseruhren gegen sich gelten lassen muss.

    http://www.rechtsurteile.com/allgemein/auch…brechnung-sein/

  • Guten Abend,

    vielen Dank für die Einschätzungen. Dann belasse ich es dabei, es sei denn mir kommen die Verbräuche (die ich noch nicht habe) überhöht vor.

    Gruß
    Neospin

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