Hallo Forum,
ich habe ein Anliegen zum Thema Nebenkosten.
Seit 10/2015 wohne ich in einer Wohnung mit Wasser- und Wärmemengenzählern deren Eichung seit 5 Jahren abgelaufen ist.
Was passiert, wenn ich der Abrechnung deswegen widerspreche? Ich habe mehrere Dinge dazu gefunden. Es gibt Urteile in denen dem Mieter 15% der Verbrauchskosten erstattet wurden.
Weiterhin hat der Vermieter bzw. die Verwaltung eine der Wasseruhren (an der Waschmaschine) im April ohne mein Wissen tauschen lassen. Leider habe ich mir den Zählerstand nicht notiert. Eine Mitteilungspflicht oder ähnliches gibt es hier nicht, oder?
Danke für die Mühe.
Neospin