Vorzeitige Kündigung möglich?

  • Hallo ihr! Hab mich jetzt hier angemeldet weil ich zml ratlos bin...
    Ich habe die Chance in eine tolle aber kleine (37qm²) Wohnung einzuziehen, der Vermieter wartet nur noch auf meine Unterschrift.
    Was mich davon abhält, ist die vertragliche Bindung von einem Jahr.
    Was ist so schlimm daran?

    Ich bin jetzt im 4. Monat schwanger, brauche eine eigene Wohnung, am liebsten natürlich mit dem Vater des Kindes, aber die Zukunft mit meinem Freund erscheint mir derzeit ziemlich ungewiss, sodass ich mir erstmal etwas eigenes suchen wollte und dann ggf später mit ihm zusammen ziehe.

    Meine Fragen wären nun:
    Könnte ich schon vor Ende der Vertragslaufzeit aus der Wohnung ausziehen?
    Muss ich in dem Fall die Miete zahlen bis sich ein Nachmieter findet?
    Bekomme ich die Kaution trotzdem zurück?
    Wäre mein Grund ausreichend? Ich müsste dem Vermieter ja gar nicht meine Beziehungskrise schildern sondern könnte auch sagen dass die 37qm² einfach zu klein sind. Wobei er dann sagen könnte, dass ich mir das vorher hätte überlegen müssen?

    Meint ihr ich könne dem Vermieter meine Situation schildern oder besser nicht?
    Ich gehe davon aus, mindestens ein halbes Jahr in der Wohnung zu bleiben, das könnte ich also als Mindestvertragslaufzeit garantieren.

    Wäre für Hilfe sehr dankbar, ich muss mich sehr bald entscheiden.

  • Zitat

    Was mich davon abhält, ist die vertragliche Bindung von einem Jahr.

    Genauer Wortlaut?


    Zitat

    Könnte ich schon vor Ende der Vertragslaufzeit aus der Wohnung ausziehen?

    Ja

    Zitat

    Muss ich in dem Fall die Miete zahlen bis sich ein Nachmieter findet?

    Bis der Vertrag endet bzw. beendet werden kann.

    Zitat

    Bekomme ich die Kaution trotzdem zurück?

    Frühestens nach Ende des Mietverhältnisses.

    Zitat

    Wäre mein Grund ausreichend?

    Welcher Grund für was?

    Zitat

    Meint ihr ich könne dem Vermieter meine Situation schildern oder besser nicht?

    Besser wäre es die Wohnung gar nicht erst zu mieten.

  • ...
    Ich bin jetzt im 4. Monat schwanger, brauche eine eigene Wohnung, am liebsten natürlich mit dem Vater des Kindes, aber die Zukunft mit meinem Freund erscheint mir derzeit ziemlich ungewiss, sodass ich mir erstmal etwas eigenes suchen wollte und dann ggf später mit ihm zusammen ziehe.
    ....

    naja, eigentlich ein Grund sofort eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Wenn du da heute schon Bauchschmerzen mit hast, sieht das in einem halben oder in einem Jahr nicht wirklich anders aus. Dann kannst es gleich bleiben lassen und dann ist die Befristung von einem Jahr auch egal. Auch wenn es unter Hormonen und den Ungewissheiten mit dem Kind schwer ist, aber geh mal in dich und bewerte deine Beziehung und ihre Zukunftsaussichten. Damit löst sich dein Wohnungsdilemma quasi von allein.

    Nichts für ungut, ich wünsch dir alles Gute. Nur Lebenserfahrung und daraus resultierende Beobachtungen.

  • Wenn der Vermieter auf die Bindung von einem Jahr besteht, würde ich an deiner Stelle gar nicht erst einziehen. Das ist alles Verhandlungssache.

    Ist die Klausel mit der Bindung wirksam, gibt es kaum einen Grund für Dich, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Ein Anspruch auf Nachmieterstellung besteht grundsätzlich nicht, eine außerordentliche Kündigung ist auch nicht möglich, da deine "Umstände" auch bekannt sind.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Mairi,
    ich möchte Dich weder ärgern noch provozieren... Denk'mal nach: Welcher VM möchte solche Risikomieter haben? Da lassen viele lieber ihre Wohnung leer stehen.
    Schliesse mich meinen Vorrednern vollumfänglich an.
    Tut mir leid.

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