• Hallo zusammen,

    ich hatte letztens meine Schlüssel/Wohnungsübergabe (Auszug). Nun wollte ich meine Kaution zurückverlangen, allerdings wurden 2 Dinge angesprochen (Schäden), die dazu führen sollen, das ich nicht die komplette Kaution zurückbekommen soll.
    Einen Schaden macht mich besonders stutzig und ich brauche Euren Rat:
    Konkret geht es um eine Spülmaschine, die Bestandteil der Wohnung war und Eigentum der Vermieterin ist. Angeblich hätte sie mir gesagt, dass ich diese benutzen soll, da ansonsten Schäden an der Pumpe entstehen können. (Kein schriftliches Festhalten diesbezüglich!) Allein dies ist schon konfuss.
    Die Spülmaschine wurde nie benutzt, die Vermieterin möchte die "defekte" Pumpe von der Kaution abziehen.

    Ich sehe es nicht ein, für Schäden zu zahlen am Gebrauchsgegenstand, wenn ich diese auch nicht benutze.

    Darf meine ehemalige Vermieterin dies? Mich dazu zwingen, die Spülmaschine zu benutzten bzw. diesen Sachverhalt von der Kaution abzuziehen?

    Danke für eure Antworten im Voraus.

    Gruß

  • Wenn die Spülmaschine mit vermietet wurde, ist der Vermieter, auch für die Instandhaltung und den damit verbundenen Kosten, zuständig.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

  • Angeblich hätte sie mir gesagt, dass ich diese benutzen soll, da ansonsten Schäden an der Pumpe entstehen können. (Kein schriftliches Festhalten diesbezüglich!)


    Wenn sie dies beweisen kann, wirst Du die A-Karte haben.
    (ich war bspw. nicht Zeuge...).

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