erleichterte Kündigung 573a. Verständnisfrage

  • Hallo! Ich will meinem Untermieter kündigen und hätte klärungsbedarf bzgl. Dem 573a:

    Wenn ich jetzt die Kündigung rausschicke hat er ja bis 31.12 Zeit sich was neues zu suchen. Sagen wir mal er findet schnell was und gibt mir am 1. juli bescheid, dass er Ende Juli schon auszieht. Muss er dann trotzdem bis Dezember noch Miete zahlen? Oder zählt seine Information als Kündigung und er muss nur bis September zahlen( falls ich nicht eher einen Nachmieter finde...)? Oder wie genau läuft das dann ab?


  • Sagen wir mal er findet schnell was und gibt mir am 1. juli bescheid, dass er Ende Juli schon auszieht. Muss er dann trotzdem bis Dezember noch Miete zahlen?

    Wenn er eher eine Wohnung findet muß er natürlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung Ihrerseits wird damit gegenstandslos.

  • Zitat

    Sagen wir mal er findet schnell was und gibt mir am 1. juli bescheid, dass er Ende Juli schon auszieht. Muss er dann trotzdem bis Dezember noch Miete zahlen?

    Wenn er nicht selbst kündigt oder Du ihn vorzeitig aus dem Vertrag entläßt ja.

    Zitat

    Oder zählt seine Information als Kündigung

    Nein, eine Mietvertragskündigung muß form- und fristgerecht erfolgen.

    Formgerecht bedeutet in Schriftform.

    Fristgerecht für den Mieter, wenn nicht kürzer vereinbart, bis spätestens dem 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats.

    Aktuell kann der Vermieter frühestens zum 30. September 2016 kündigen.

    Übrigens mußt Du Dich in Deinem Kündigungsschreiben auf Dein erleichtertes Kündigungsrecht berufen.

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