Neuer Eigentümer-Kündigung?

  • Hallo Mietrecht Hilfe
    Folgendes ich wohne in einem 3 Familienhaus, welches gerade den Besitzer wechselt, was ja noch nicht tragisch ist.
    Mein Problem ist,ich habe bei meiner alten Vermieterin noch 3 Monatsmieten offen, welche Ich aus persönlichen/beruflichen gründen nicht zahlen konnte, auf Deutsch - ich habe 3 Monatsmieten am Stück nicht gezahlt, trotz hinweise und freundliche Aufforderung meines noch Vermieters,nun meine Frage und Befürchtung darf mich der neue Vermieter nach Übernahme des Hauses Kündigen? Auf Grund dieser Mietrückstände.

    LG und Danke für eure Antworten:confused:

  • Dann würde ja der neue Besitzer auch meine Mietschulden übernehmen?


    Das sollte dich wenig interessieren wie das Verkäufer und Käufer unter sich regeln, bzw. ob überhaupt. Fakt ist, 2 Monatsmieten reichen zur Kündigung.

  • Erstmal DANKE AJ1990

    Auf Deutsch-auch der neue Besitzer kann mich an die frische Luft setzen? Fristlos oder wie lange hat man Zeit


    Das würde ich so sehen. Normalerweise rechtfertigt 2 monatiger Zahlungsverzug eine fristlose Kündigung, die du durch Zahlung der Schulden in eine fristgerechte umwandeln kannst.

  • Der neue Vermieter übernimmt die Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehört dann auch die fristlose Kündigung wegen des Rückstandes von mindestens 2 Monatsmieten.

  • Zitat

    nun meine Frage und Befürchtung darf mich der neue Vermieter nach Übernahme des Hauses Kündigen?

    Dachtest Du die Mietschulden verschwinden auf wundersame Weise?

    Mit dem Mietvertrag übernimmt der neue Eigentümer/Vermieter auch Deine Mietschulden und kann Dir deswegen fristlos kündigen.

    Warum das der aktuelle Vermieter noch nicht getan hat, keine Ahnung.

    Vermutlich hat er keinen Bock mehr sich mit dem ganzen Kram rumzuschlagen.

    Fristlose Kündigung heißt ohne Frist, sofort.

    Netterweise werden Mietern aber irgend was zwischen 2 - 4 Wochen gewährt um die Mietsache zu räumen.

    Denk aber nicht das mit der Räumung und Rückgabe Deine Zahlungspflichten erledigt sind.

    Den Mietrückstand + evtl. Schadensersatz wegen Mietausfall, bis zu 3 MM, kann der Vermieter einklagen.

    Also spute Dich und zahle den Mietrückstand.

    Dann ist eine fristlose Kündigung erst mal nicht möglich.

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