Auszug: Vermieter erneuert Türzargen und Fußleisten, muss Mieter tapezieren?

  • Hallo allerseits,

    ich habe meine Wohnung gekündigt und der Vermieter fordert nun, dass ich in fast allen Räumen (Küche, Flur, Arbeitszimmer, Schlafzimmer) Wände und Decke (da sonst die alte Maserung der Decke gegenüber der dann neuen der Wände zu verschieden wäre) zu tapezieren und anschließend zu streichen habe.
    Ich habe die Wohnung vor 4 Jahren unrenoviert übernommen, jedoch eine Ausgleichszahlung für die Malerarbeiten (55qm Wohnung - dafür 150 Euro) erhalten, die ich anschließend selbst durchgeführt habe (alles streichen, dazu 8 qm tapezieren). Ich habe Katzen in der Wohnung gehabt, die an einigen Stellen die Tapete angekratzt haben. M.E. würde es jedoch reichen, die Wohnung zu streichen.

    Zugleich möchte der Vermieter aber nun auch die Türrahmen zwischen den Zimmern austauschen. Außerdem will er noch die Fußbodenleisten in Schlafzimmer und Küche ersetzen. Da dadurch in jedem Fall Schäden an der Tapete entstehen - bin ich dann noch verpflichtet, trotzdem selbst zu tapezieren?

    Wenn eine Einigung mit dem Nachmieter erzielt würde, dass ich nur streichen bräuchte, müsste dies von der Wohnungsgenossenschaft anerkannt werden?

    Bin ich wirklich verpflichtet, auch die Decke zu tapezieren - diese ist nun wirklich nicht beschädigt ?

    Ich freue mich über Antworten.

    Viele Grüße!

  • 1. Maserung? Nur Holz hat eine Maserung, ist die Decke mit Holz getäfelt?
    2. Die Ausgleichszahlung von 150,- Euro reicht nicht aus, um den Aufwand zu bezahlen.
    3. Ein möglicher Nachmieter ist nicht dein Vertragspartner, du musst mit deinem Vermieter klar kommen.
    4. Was ist denn zum Thema Schönheitsreparaturen überhaupt im Mietvertrag vereinbart? Je nach dem, was da steht, musst du die Wohnung ohne Schäden besenrein zurück geben.

  • Hallo Augustin,

    "ich habe meine Wohnung gekündigt und der Vermieter fordert nun, dass ich in fast allen Räumen (Küche, Flur, Arbeitszimmer, Schlafzimmer) Wände und Decke (da sonst die alte Maserung der Decke gegenüber der dann neuen der Wände zu verschieden wäre) zu tapezieren und anschließend zu streichen habe."
    - Fordern kann man vieles...

    "Ich habe die Wohnung vor 4 Jahren unrenoviert übernommen, jedoch eine Ausgleichszahlung für die Malerarbeiten (55qm Wohnung - dafür 150 Euro) erhalten, die ich anschließend selbst durchgeführt habe (alles streichen, dazu 8 qm tapezieren). Ich habe Katzen in der Wohnung gehabt, die an einigen Stellen die Tapete angekratzt haben. M.E. würde es jedoch reichen, die Wohnung zu streichen."
    - Beschädigungen hast Du i.O. zu bringen, ansonsten ist die Mietsache beenrein an den VM zurückzugeben. Ob sich aus den Dir bei Mietbeginn übergebenen 150€ eine Renovierungspflich herleiten lässt, wage ich zu bezweifeln, zumal darüber wohl auch keine rechtsgültige Vereinbarung herleiten lässt.

    "Zugleich möchte der Vermieter ..."
    - Interessiert nicht, lediglich wie Du die Mietsache erhalten und zurckzugeben hast.

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