Sonderkündigung Mieterhöhung

  • Hallo,

    ich habe ein kleines Problem und eine Frage

    Folgende Situation

    15.5 Zustellung Schreiben mit Mieterhöhung zum 01.08
    03.06 Sonderkündigung von meiner Seite zum 31.7
    03.06 Schreiben Vermieter mit Bestätigung zum 31.8

    Ist es nicht so,dass ich mit dem Sonderkündigungsrecht zum 31.7 ausziehen kann?
    In die neue Wohnung könnte ich ab dem 01.08

    Lohnt sich ein Widerspruch oder ist der Vermieter tatsächlich im Recht?

    Dankeschön für Eure Hilfe im voraus.

  • Zitat

    03.06 Sonderkündigung von meiner Seite zum 31.7

    Ist der 31.7. das Ende des übernächsten Monats nach Juni?

    Nein.

    Hättest Du gleich im Mai noch gekündigt wäre das korrekt, so erst zum 31.8.

    Der Vermieter ist tatsächlich im Recht.

    BGB § 561
    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

  • Aber zählt da nicht die Regelung, dass es bis zum 3ten zählt?
    Also quasi 31.5 ( Stichtag 3.6 ) , dann würde es doch stimmen oder zählt das nur für reguläre Kündigungen?

  • Hallo laralara,

    Aber zählt da nicht die Regelung, dass es bis zum 3ten zählt?
    Also quasi 31.5 ( Stichtag 3.6 ) , dann würde es doch stimmen oder zählt das nur für reguläre Kündigungen?

    Wenn dem so wäre,würde es in dem entsprechenden BGB-Paragrphen drinstehn (wie z.B. bei der ordentlichen Kündigung §573c). Tut es aber nicht...

    stattdessen steht glasklar: BGB §561: "...so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen".

    Also: leider etwas zu spät reagiert....

    Möglicherweise könnt ihr aber einen passenden Nachmieter finden und aus Kulanz dann vorzeitig aus eurem MV entlassen werden. Einfach mal beim Vermieter nachfragen...

    Viele Grüße,
    anonym2

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (8. Juni 2016 um 13:39)

  • Okay danke, die Zusage für die Wohnung kam leider erst am 02 .06 und der aktuelle Makler meinte das wäre so richtig, wenn wir noch kündigen.

    Danke für die schnellen Antworten

  • und der aktuelle Makler meinte das wäre so richtig, wenn wir noch kündigen.

    Was wieder mal meine Auffassung/Meinung zu Maklern, jedenfalls vielen, bestätigt:mad:

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