Untermietvertrag. Mieterhöhung , Drohung vom Vermieter (Rückwirkende Stromzahlung)

  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich werde hier jetzt versuchen meine Situation so genau wie möglich zu beschreiben und hoffe dass sie mir weiterhelfen können.

    Ich bin Student und wohne seit 2014 in einer Wohngemeinschaft (2 Personen).
    Ich besitze einen unbefristeten Untermietvertrag in dem steht das ich 370,00 Euro zu zahlen habe. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten wurde vereinbart und im Mietvertrag festgehalten. Kaution: 450 Euro.
    Mein Mieter (Hauptmieter der Wohnung) wollte anfangs (vor Anfertigung des Mietvertrages) 390,00 Euro haben. Da ich allerdings nur sehr wenig Geld zur Verfügung habe da ich nur mein Studenten Bafög (597,00 Euro) erhalte, haben wir ausgemacht das ich 370,00 Euro zahlen soll, so wie es dann auch im Untermietvertrag festgehalten wurde.

    Nun habe ich das Problem dass ich die Miete ab August nicht mehr zahlen kann, da ich 25 Jahre alt werde und mir das Kindergeld fehlt und ich meine Pflege und Krankenversicherung selbst zahlen muss (85,00Euro). Dies habe ich auch so meinem Vermieter/Mitbewohner erläutert, da ich nach Abzug von Miete und Versicherung 142,00 Euro zur Verfügung hätte und dieser Betrag für mein sehr teures Studium nicht ausreichend ist. Nun habe ich meinem Vermieter/Bewohner die Kündigung des Mietvertrages überreicht, damit ich zu meinen Eltern ziehen kann. Da ich eine 3 Monatige Kündigungsfrist habe, fragte ich meinen Mitbewohner ob ich das Zimmer bis zum Ablauf des Mietverhältnisses untervermieten könne, damit die Miete bezahlt werden kann. Mir wurde von meinem Vermieter/Bewohner vorher (vor Kündigung) angeboten das Zimmer in meinen Semesterferien unterzuvermieten, nun stellt er sich quer und verbietet es mir. Unteranderem hat er behauptet meine Kündigung nicht erhalten zu haben die ich ihm persönlich überreicht habe (da wir vorher ein sehr gutes Verhältnis hatten) nun habe ich meine Weitere ausgestellt, die ich ihm am nächsten Tag (1.06.2016) überreicht habe. Nun meint er dass diese erst zum 31.09 wirksam wäre da ich nicht fristgerecht gekündigt hätte. Unteranderem hat er mir gesagt das er ab jetzt 40 Euro mehr Miete haben will für Strom. Dazu kommt noch das er mir angedroht hat das ich die Kosten für den Strom rückwirkend zahlen soll, die er ab vertragsbeginn mehr bezahlt habe. Nun darf ich das Internet auch nicht mehr nutzen, da er sagt dass ich dafür extra bezahlen soll, was ich vorher nicht musste.
    Momentan bin ich nur noch fertig mit den Nerven, weil mir mein Mitbewohner nur noch das Leben schwer macht und ich nicht weiß wie ich das bezahlen soll. Mietrückstände hatte ich bis jetzt noch nie und wollte dies auch vermeiden aber ich kann mit meinem Vermieter/Mitbewohner keine vernünftige Vereinbarung treffen, da er sich quer stellt. Die Kaution würde ich auch erst in 2 Jahren zurückbekommen, da er meinte dass er diese einbehält bis ich meine Nachzahlung am Ende des Jahres getilgt hätte. (2018 würde ich die Nachzahlung für das Jahr 2016 erhalten)
    Am liebsten würde ich heute schon aus der Wohnung ausziehen da ich jedes Mal Angst habe in die Wohnung zurückzukehren, da er mir das Leben in dieser Wohngemeinschaft unerträglich macht.

    Jetzt ist de frage welche Rechte ich habe und wie ich am besten vorgehen soll. Und ob ich in diesem Fall früher aus der Wohnung könnte oder diese Notfalls untervermieten darf.
    Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten…

    Mit freundlichen grüßen
    Jaucs

    Einmal editiert, zuletzt von Jaucs (7. Juni 2016 um 01:30)

  • Hallo,

    wenn Du deine Kündigung am 01.06. überreicht hast, endet das Mietverhältnis trotzdem zum 31.08.16 (§ 573c (1) BGB)

    Zitat

    Unteranderem hat er mir gesagt das er ab jetzt 40 Euro mehr Miete haben will für Strom.

    Du zahlst eine Pauschalmiete? Wenn ja, kann hier nicht einseitig mehr verlangt werden. Wenn 370 € vereinbart wurden, ist das auch so.

    Zitat

    Die Kaution würde ich auch erst in 2 Jahren zurückbekommen, da er meinte dass er diese einbehält bis ich meine Nachzahlung am Ende des Jahres getilgt hätte. (2018 würde ich die Nachzahlung für das Jahr 2016 erhalten)

    Wenn Du keine Vorauszahlungen auf Betriebskosten leistest, sondern eine Pauschale zahlst, kann er hier auch keinen Teil der Kaution einbehalten.
    Was wurde denn im Mietvertrag konkret vereinbar? Pauschale oder Vorauszahlungen?

    Zitat

    Und ob ich in diesem Fall früher aus der Wohnung könnte oder diese Notfalls untervermieten darf.

    Nein und nein. Wenn Du die Kündigung am 01.06. übergeben hast, endet das Mietverhältnis am 31.08.16. Einen Anspruch auf Untervermietung gibt es grundsätzlich nicht

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo danke für ihre schnelle Antwort.

    Ich denke schon das dies eine Pauschalmiete ist im vertrag steht:

    Zitat

    Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten

    Zur Kaution steht in meinem Mietvertrag nur folgendes:

    Zitat

    Der Untermieter leistet eine Kaution in bar in höhe von 450 Euro. Der Hauptmieter bestätigt, die Kaution in bar erhalten zu haben.


    mehr steht leider nicht drin.

    Mein Mitbewohner/Vermieter ist der festen Meinung das er mir die Kaution erst nach der letzten Jahresendabrechnung geben muss, da er seine Kaution erst dann bekommen würde.

    Grüße Jessica

    Einmal editiert, zuletzt von Jaucs (9. Juni 2016 um 12:14)

  • An Benny:

    Es tut mir leid er Text ist etwas zu lang geworden aber dennoch danke ich ihnen dass sie diesen Text gelesen haben.

    Zu ihrer frage: ich habe ein unmöbeliertes Zimmer

  • An Benny:
    Zu ihrer frage: ich habe ein unmöbeliertes Zimmer


    Dazu meint Berny: Kündigungsfrist ist gesetzlich, d.h. dass Du bspw. jetzt zum frühestens 30.09.2016 kündigen kannst.
    Dein auch anders bezeichneter Mitbewohner o.ä. ist schlicht und einfach Dein Vermieter. Mietrecht kennt ausschliesslich Mieter und Vermieter.

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