Strom für "220 Standardwäschen pro Jahr" - zulässig?

  • Hallo zusammen,
    wir wohnen zur Miete in einem Haus mit 3 Wohnungen: Zwei davon bewohnen die Eigentümer und eine wir. Im Keller befindet sich eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche, in der jede Partei eine Waschmaschine hat. Der Stromverbrauch für diese wurde leider nie separat abgerechnet, sondern beide Maschinen laufen auf den Zähler der Eigentümer, ebenso wie die Keller- und Treppenhausbeleuchtung. Die Eigentümer haben vor 1,5 Jahren gewechselt. Während wir mit den früheren Eigentümern nie Probleme hatten, uns auf eine angemessene anteilige Bezahlung des Stroms für diese Allgemeinräume zu einigen, kamen die neuen Eigentümer nun mit einer "Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag", in der der Strom für die Waschmaschine nach "Standardwäschen pro Jahr" abgerechnet wird. "Es werden 220 Standardwäschen pro Jahr angenommen". Diese Zahl hat die Eigentümerin von einer Homepage, auf der die Produktdaten unseres Waschmaschine gelistet werden (http://www.devicemanuals.eu/de/waschmaschi…erhandbuch/763/). Als Zwei-Personen-Haushalt wollten wir diese Vertragsergänzung zunächst nicht unterschreiben, sondern appellierten an die Vernunft der Eigentümer, dass es nicht realistisch ist, anzunehmen, dass 2 Personen 4,2 Maschinen Wäsche pro Woche waschen. Leider kamen wir mit Vernunft überhaupt nicht weiter. Es wäre nun nicht mehr nachvollziehbar und für die Zukunft müsse man sonst neue Kabel verlegen. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir die Wohnung bereits gekündigt und dieser Schritt lohnte sich nicht mehr zumal wir befürchteten, dass die Kosten dafür auch auf uns umgelegt würden. Kurzum: Wir unterschrieben letztlich zähneknirschend um mehr Ärger zu vermeiden, aber da die Berechnung rückwirkend über 1,5 Jahre erfolgen wird, ist der Zuviel gezahlte Betrag doch nicht so klein. Nach eigener Schätzung waschen wir 2 Maschinen pro Woche.

    Frage: Ist diese Vertragsergänzung rechtlich zulässig und falls nicht, wie können wir dagegen vorgehen?

    Wir sind für jede konstruktive Antwort dankbar!

  • Ist diese Vertragsergänzung rechtlich zulässig und falls nicht, wie können wir dagegen vorgehen?


    Ihr habt doch diese Individualvereinbarung unterschrieben, oder??

  • Wenn Sie diese Vertragsergänzung so unterschrieben haben, ist, wie Berny bereits schrieb, eine Individualvereinbarung und durchaus zulässig.
    Sowas unterschreibt man nicht bei schon gekündigten Mietvertrag und auch noch rückwirkend.
    Das verbuchen Sie mal unter Lebenserfahrung.


  • Frage: Ist diese Vertragsergänzung rechtlich zulässig und falls nicht, wie können wir dagegen vorgehen?


    Du willst also gegen deine eigene Unterschrift vorgehen? Das wird nicht funktionieren! Aber warum ist denn keiner von euch auf die Idee gekommen, den Strom für die Waschmaschine über einen Zwischenzähler aus dem Baumarkt zu erfassen. Solch ein Zähler kostet nur nen Appel un Ei und hätte euch den Ärger erspart.

    Aber jeder nach seiner Fasson.

  • Danke für die Antworten. Scheint wohl eine eindeutige Sache zu sein. Ich habe mir im Nachhinein schon gedacht, dass es falsch war, zu unterschreiben, dass wir zu konfliktscheu waren. Ich werde es definitiv als Lebenserfahrung verbuchen. Der Zwischenzähler ist ein wertvoller Tipp für die Zukunft. Das wussten wir schlichtweg nicht, dass das so einfach ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!