Frage die RA des Mietervereins mal ob ihr der § 556a BGB schon mal unter die Augen gekommen ist? Und wenn ja, wie sie es in diesem Fall beurteilen täten...
Die Herrschaften arbeiten beide für den Mietverein- sie ist Assessorin, er Rechtsanwalt.
Die Herrschaften arbeiten beide für den Mietverein- sie ist Assessorin, er Rechtsanwalt.
Neulich schrieb mir als VM eine Fachanwältin für Miet- und Immobilienrecht einen Brief mit Forderungen meines Mieters=ihres Mandanten. Nach meiner Antwort las ich von ihr nichts mehr...:o
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