Wasserschaden nach Unwetter

  • Haus mit Dachterasse, am Montag großes Unwetter „Elvira“, Mieter ist nicht zuhause. Die Dachterasse besitzt einen Abfluss der von Blättern des Sturms verlegt wird, Wasser kann folglich nicht genügsam abfließen kann. Dachterasse läuft über, jetzt Wasserschaden im Haus. Wer haftet? Mieter oder Vermieter?

    Besten Dank im Voraus.

  • Selbst wenn die Terrasse überläuft, dürfte hieraus eigentlich kein Wasserschaden entstehen. Es sei denn, das Gefälle der Terrasse ist falsch angelegt und das Wasser läuft in die Wohnung.

    Selbst normale Regenfallrohre dürften diesen Starkregen kaum abführen können.

    Zitat

    Wer haftet? Mieter oder Vermieter?

    Das lässt sich so pauschal und aus der Ferne nicht beantworten. Es kann sein, dass der Mieter seine Obhutspflicht verletzt hat, muss aber nicht sein.

    An solchen Fällen haben Anwälte ihren Spaß.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Haus mit Dachterasse, am Montag großes Unwetter „Elvira“, Mieter ist nicht zuhause. Die Dachterasse besitzt einen Abfluss der von Blättern des Sturms verlegt wird, Wasser kann folglich nicht genügsam abfließen kann. Dachterasse läuft über, jetzt Wasserschaden im Haus. Wer haftet? Mieter oder Vermieter?
    Besten Dank im Voraus.


    Ebenfalls ohne Gruss:
    Dies ist kein Mietrecht, sondern Bürgerliches Recht. Im Zweifelsfalle sollte derjenige haften, in dessen Bereich das Sauberhalten des Abflusses fällt.

  • Haus mit Dachterasse, am Montag großes Unwetter „Elvira“, Mieter ist nicht zuhause. Die Dachterasse besitzt einen Abfluss der von Blättern des Sturms verlegt wird, Wasser kann folglich nicht genügsam abfließen kann. Dachterasse läuft über, jetzt Wasserschaden im Haus. Wer haftet? Mieter oder Vermieter?

    Besten Dank im Voraus.

    Wenn nachweisbar der M. seine Ordnungspflicht versäumt hat, nämlich den Abfluss freizuhalten, ist er für den Schaden verantwortlich und wird es seiner Privathaftpflicht-Versicherung melden müssen. Sollte der Schaden in den Bereich der Gebäudeversicherung fallen handeln dies die Versicherungen unter sich aus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!