Hallo allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich der leidigen Schönheitsreparaturen / Instandhaltungsklauseln.
Konkret geht es um einen neuen Mietvertrag, welcher folgende Klauseln enthällt.
a) Schönheitsrepaaruten durch den Mieter - Sind die Mieträume zum Zeitpunkt der Überlassung an den Mieter neu renoviert oder vermitteln den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung, führt der Mieter die während des Mietverhältnisses erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eine Kosten fachgerecht durch.
b) Kleinreparaturen - (Ein relativ langer Text (viele Beispiele) der letztendlich Reperaturen bis zu einem Betrag von 100 Euro - max 320 Euro pro Jahr auf den Mieter umlegt.)
Soweit, so gut - meines Wissens nach sind diese beiden Klauseln rechtsgültig und so ok - jedoch gibt es noch eine Zusatzvereinbarung in der nun folgendes steht:
Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Er übernimmt alle hierzu erforderlichen Ausbesserungs- und Instandhaltungskosten während der Mietzeit.
Die Schönheitsreparaturen sind gem. Mietvertrag sach- und fachgerecht unter Verwendung von Materialien guter Qualität auszuführen.
Hier habe ich jetzt ein Problem, denn das liest sich für mich zum einen wie eine Vornahmeklausel (sprich der Mieter muss Handwerker bestellen), zum anderen geht es so wie ich das lese weit über die beiden oberen Paragraphen im Mietvertrag hinaus, was rechtlich ungültig sein dürfte. Ich lese diese Zusatzvereinbarung so, dass hier versucht wird, alle Instandhaltungen und Ausbesserungen an der Wohnung, auch über die beiden obrigen Punkte hinaus, auf den Mieter umzulegen. Verstehe ich das so richtig und wäre das rechtlich überhaupt haltbar?
Vielen Dank schon im Vorraus.