Vormietvertrag unterschrieben-muss ich den Mietvertrag unterschreiben? Konsequenzen?

  • Ich habe eine Dummheit begangen. Ich habe mir eine Mietwohnung angeschaut und der Makler hat mich daraufhin gefragt, ob ich sie haben will. Ich habe gleich ja gesagt, ohne nachzudenken, und er war dann schnell, mir einen sogenannten Vormietvertrag unterschreiben zu lassen, zusammen mit der 80-jährigen Eigentümerin, die entgegenunsterschrieb.

    Nun, habe ich es mir anders überlegt (die Pendlerei zwischen Arbeit und Wohnung wäre mir dann doch zu lang mit 80 Minuten einfache Fahrt) und will die Wohnung doch nicht nehmen, aber der Makler sagt, dass ich den Hauptmietvertrag unterschreiben muss, weil ich den Vormietvertrag unterschrieben habe, in dem ich versichere, die Wohnung zu nehmen - ganz schön blöd von mir.

    Ich war so blöd. Der Makler hat mir nichtmal eine Kopie des Vormietvertrags gegeben - ist der Vertrag trotzdem gültig, obwohl ich keine Kopie bekam? Ich habe gerade den Makler gebeten, mir eine Kopie des Vormietvertrags per Email zu schicken.

    Meine eigentliche dringende Frage: Muss ich den Mietvertrag unterschreiben, wenn ich den Vormietvertag unterschrieben habe, in dem ich versichere die Wohnung zu nehmen?

    Gibt es eine andere Alternative, wenn der Makler auf Unterzeichnung des Mietvertrags besteht? Ich habe schon versucht ihn umzustimmen, aber er zeigt keine Einsicht.

    Mit welchen Konsequenzen muss ich im schlimmsten Fall rechnen, wenn ich den Mietvertrag nicht unterschreiben? Was müsste ich zahlen? Ich will auf keinen Fall einen Schufa-Eintrag riskieren.

    Bitten helfen Sie mir!

    Vielen Dank. Gruß Carina

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    Die von Dir geschilderte Problematik ist kein Mietrecht, sondern Vertragsrecht.
    Btw.: Wenn ich schon "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Mai 2016 um 18:00)


  • Meine eigentliche dringende Frage: Muss ich den Mietvertrag unterschreiben, wenn ich den Vormietvertag unterschrieben habe, in dem ich versichere die Wohnung zu nehmen?


    Ein Vorvertrag besagt nur das ein Vertrag geschlossen werden muß. Über Inhalt und Konditionen wird erst noch verhandelt.
    Das heißt: Sie sind verpflichtet einen Mietvertrag abzuschließen, aber Sie haben Handlungsspielraum und müssen das Fressen, was Ihnen serviert wird, nicht akzeptieren.

  • Hallo Carina,

    am besten wäre es, du stellst den Vorvertrag hier mal kurz ein, sobald du ihn (bzw. eine Kopie) vom Makler erhalten hast. Persönliche Angaben und Objektadresse unbedingt schwärzen! (Datenschutz).

    Viele Grüße,
    anonym2

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