Reparaturen nach Auszug(17 Jähriges Mietverhältnis)

  • Guten Tag,

    ich bin nach 17 Jahren mit meiner Mutter aus der Wohnung ausgezogen, ich habe dort den großteil meiner Kindheit verbracht und dementsprechend sind dort auch einige Dinge kaputt gegangen/beschädigt worden.

    Es wurden uns nun
    - 3 Türen + 1xStutz 780€ (waren verkratzt oder hatten kleinere Dellen)
    - eine Arbeitsplatte 300€ (kleiner Brandfleck und Gebrauchsspuren)
    - eine Badewannnenreparatur 380€ (hatten ein Badewannenregal für die Ecke auf der Badewanne st ehen, von dort ist mal ein Erkältungsbad herunter gefallen und hat eine Macke in die Badewanne gehauen)
    - reparaturen an Fliesen der Fensterbank(innen) in der Küche 100€ (hier waren einfach nur Fließen alt und brüchig)

    in Rechnung gestellt, meine Frage ist jetzt, müssen wir das alles bezahlen oder fällt das unter sowas wie Abnutzung?
    Zumal die Türen z.B. über 20 Jahre alt sind und wirklich keine 170€ pro Tür wert sein können.

    Ich hoffe sehr ihr könnt mir weiter helfen.

    Gruß
    Julian

  • Hallo,

    Brandflecken, Kratzer, Dellen, etc. resultieren nicht aus einem vertragsgemäßen Gebrauch, sondern sind mutwillig/fahrlässig entstanden. Folglich könnt Ihr auch zur Kasse gebeten werden.

    Aber: Du musst hier sicher nicht für den Neuwert, sondern für den Zeitwert aufkommen.

    Melde die Schäden an deine Privathaftpflichtversicherung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also das mit dem Zeitwert habe ich jetzt schon sehr oft gelesen und es wird auch überall mit Paragraphen belegt, aber wie bekomme ich denn den Zeitwert zb für eine Arbeitsplatte oder eine Tür her?

  • wie bekomme ich denn den Zeitwert zb für eine Arbeitsplatte oder eine Tür her?


    Von einem Sachverständigen, bestimmt nicht für umsonst...

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