Wer ist für Balkonkästen zuständig !wichtig!

  • Hallo ihr Lieben,
    ich habe eine wichtige Frage. Meine Großmutter ist ins Pflegeheim gekommen und wir haben nun ihre Wohnung ausgeräumt und alles gestrichen etc. Heute ist Übergabe. Gestern hat die Vermieterin dann am Telefon verlangt, dass wir auch die Balkonkästen abmachen müssen. Es ist allerdings so, dass diese Kästen bereits von den Vormietern meiner Großeltern angemacht wurden,also bereits dran waren. Außerdem wurde auch nicht im Mietvertrag aufgenommen, dass meine Großeltern nun dafür zuständig sind. Es steht aber auch nicht drin, dass diese nun Teil der Wohnung sind.
    Müssen wir diese Kästen jetzt abmachen? Wir sind davon nicht begeistert weil bei Abmontage Löcher im Holz sein werden und außerdem wird ein großer farblicher Unterschied an der Außenseite des Balkons zu sehen sein, da die Kästen bereits über 10 Jahre hängen und wir nun befürchten, dass verlangt wird, dass wir das dann auch streichen müssen etc.
    Die Vermieterin drohte uns gestern am Telefon wenn wir die Kästen nicht abmachen wird die es machen lassen und wir bekommen dafür die Rechnung. Sie lässt leider gar nicht mit sich reden.
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

    Danke und Grüße, Bianca

  • Waren die Kästen schon bei Mietbeginn vorhanden und es gibt auch keinen Nachweis das Deine Großmutter diese von der Vormieterin übernommen hat, gehören sie zur Mietsache. Sprich der Vermieterin.

  • Danke!
    Aber was wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Balkonkästen schon davor dran waren?
    Es ist eben so, dass die Wohnung meiner Oma vor ca. 1 Jahr verkauft wurde und die neue Vermieterin nun eben sagt, im Mietvertrag stehen diese nicht als Bestandteil der Wohnung also müssen wir sie raus machen. Wir können aber auch nicht beweisen, dass diese eben schon von den Vormietern angemacht wurden.

  • Hallo Bianca0705,

    da die BK bereits bei Mietbeginn vorhanden waren, dürften sie eigentlich kein Thema sein. Die Abmontage würde ich verweigern, da anzunehmen ist, dass die VMn wohl gerne eine danach erforderliche Instandsetzung der Mietsache auf Mieterkosten herausschlagen will.


  • Aber was wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Balkonkästen schon davor dran waren?

    Im Gegenteil: der Vermieter muss nachweisen, das die Blumenkästen beim Einzug nicht vorhanden waren.

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