Hallo,
seit einigen Tagen wundern wir uns in unserer Mietwohnung über einen seltsamen Geruch in der Küche. Nach tagelanger Suche haben wir herausgefunden, dass der Gestank aus dem Auslass des Lüftungsrohres in der Küche kommt.
Zu der "Lüftungsanlage" ist zu sagen, dass unser Vermieter die Lüftungsanlage nur "vorbereitet" hat. Soll bedeuten, dass in allen Räumen oben in der Decke Lüftungsein-/auslässe und dann wohl auch die entsprechenden Rohre vorhanden sind. Die Lüftungsanlage selbst ist jedoch nicht installiert. Dass keine Lüftungsanlage vorhanden ist wurde im Mietvertrag festgehalten.
Da die besagte "Lüftungsanlage" nie in Betrieb genommen worden ist, steht die Luft natürlich seit 2 Jahren (Erstbezug) in den Rohren. Ich gehe nun davon aus, dass sich in dem Rohr, welches zur Küche führt, Schimmel gebildet haben muss, was nun für diesen Gestank sorgt. Meine Frage ist nun was ich konkret meinem Vermieter vorwerfen kann. Hat er eine Wartungspflicht verletzt? Ist es überhaupt zulässig das Lüftungssystem einzubauen ohne eine aktive Lüftungsanlage? Meine Befürchtung ist, dass der Vermieter dann wenn nur das entsprechende Rohr reinigen lassen wird und damit wird es für ihn erledigt sein. Mir ist natürlich die Gefahr viel zu hoch, dass sich das Problem wiederholen wird. Gerade mit einem Kleinkind im Haushalt wird man da bei Keimbelastung in dieser Art und Weise sehr vorsichtig.
Was kann ich tun? Bin dankbar für jede Hilfe!
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