Hallo,
Ich bin Mieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Vor ca einem halben Jahr wurde mit mitgeteilt, dass ich die Wohnung unverzüglich räumen muss (es gab wohl einen Todesfall in der Familie, wodurch die Wohnung vererbt wurde), jedoch hatte ich die Möglichkeit, zu gleichen Konditionen in die im gleichen Haus gelegene Wohnung zu ziehen, dies tat ich aufgrund fehlender alternativen. Die Wohnung ist kleiner und qualitativ weniger Wert als die ursprünglich angemietete Wohnung (kein Balkon, keine Küche und fehlende Heizung im Badezimmer). Die neue Wohnung wurde auch vor dem geschillerten Fall umgebaut. Die Küche wurde abgetrennt und zum angrenzenden Haus, welches einem Familienmitglied des Vermieters gehört angebaut. Kurz danach kaufte dieses Familienmitglied das ganze Haus. Die alte Wohnung soll nach eigener Aussage von dem nun neuen Vermieter renoviert werden. Im großen und ganzen ist das alles doch sehr dubios.
Habe ich eigentlich das Recht auf Mietminderung? Ein neuer Vertrag wurde nicht aufgesetzt.
Danke
Zum Umzug in eine kleinere Wohnung gezwungen
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Snake -
25. Mai 2016 um 15:06 -
Erledigt
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Habe ich eigentlich das Recht auf Mietminderung?Mhh, gefühlt würde ich sagen ja wenn der Wohnwert real gemindert ist, bliebt natürlich immer im Zweifamlienhaus die Möglichkeit zu erleichterten Kündigung durch den Vermieter. Ob eine Mietminderung da schlau ist, mußt du selber einschätzen.
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Aus meinem eingangs Post ging es wohl nicht eindeutig hervor, dass ich aktuell alleine in dem Haus Wohne - In einer Wohnung wohne ich (diese wurde früher vom alten Vermieter bewohnt), die andere steht leer. Der neue Vermieter bewohnt ein angrenzendes Haus. Meiner Auffassung nach müsste ich mir also keine Sorgen um eine erleichterte Kündigung machen (?)
Zitat
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
Edit: Ich frage mich, ob ich nicht durch Mietzahlungen schon den neuen Konditionen eingewilligt habe, auch wenn es Vertraglich so nicht festgehalten ist.
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Ich komme noch nicht ganz mit. Sollst du denn wieder in deine alte Wohnung nach Renovierung einziehen? Also eine MV. muß schon schriftlich gekündigt oder anderweitig schrifltich verändert werden, solange gilt er auch.
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Entschuldigung für die schlechte Formulierung. Nein ein Umzug in die alte Wohnung ist nicht vorgesehen.
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Entschuldigung für die schlechte Formulierung. Nein ein Umzug in die alte Wohnung ist nicht vorgesehen.
Mhh, dann würde ich sagen, es wäre vieleicht schlau sich um einen neuen/gänderten MV. mit entsprechender Mietanpassung zu bemühen. Mietminderung ist sicher ein Punkt, aber vieleicht erst mal mit dem VM sprechen. Das der von sich aus nichts ändern wird, erscheint nachvollziehbar.
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