Nachbarin stellt Möbel ins Treppenhaus

  • Hallo,

    ich bin Teddy, neu hier und suche Erfahrungen/ Rat zu folgendem Problem:

    Ich wohne zusammen mit einer Freundin im dritten Obergeschoss eines Plattenbaus. Eine im zweiten OG wohnende Nachbarin hat im Treppenhaus, direkt vor ihrer Haustür, eine recht große, sperrige Kommode abgestellt und räumt sie nicht weg - auch trotz mehrfachen Bittens und Forderns. Das Problem besteht darin, dass man mit schwerem Gepäck oder bei Möbeltransport (z.B. wegen Umzug) arge Schwierigkeiten hat, an der Kommode vorbeizukommen. Manchmal räumt die Nachbarin die Kommode dann in ihre Wohnung, aber nur, solange notwendig, und sie besteht darauf, dass die Kommode im Treppenhaus stehen bleibt. Aber sie ist auch nicht immer da. Nun ist es allerdings auch schon vorgekommen, dass eine über uns im 4. OG wohnende Nachbarin und Freundin einen medizinischen Notfall hatte, der Rettungsdienst sie allerdings wegen der Kommode nicht mit der Liege transportieren konnte. Sie musste allein nach unten laufen und mit dem Taxi in die Klinik fahren! Als die Nachbarin auf Behinderung des Rettungsweges angesprochen wurde, meinte sie tatsächlich, das sei doch nicht ihr Problem!
    Eine entsprechende Beschwerde wurde auch schon beim Vermieter eingereicht, dieser hat aber ausdrücklich darauf hingewiesen, er werde nichts unternehmen und wir sollten uns im Notfall einen Anwalt nehmen.

    Meine Frage/n: Ist die Nachbarin dazu verpflichtet oder kann dazu verpflichtet werden, das Möbelstück aus dem Treppenhaus zu entfernen, da es den Rettungs- und Transportweg teilweise versperrt? Kann ich sie deswegen eventuell verklagen? Und wie sieht es mit den eventuellen Räumungskosten aus? Kann ich den Vermieter wegen Verweigerung der Freiräumung des Rettungswegs belangen, und wenn ja, wie und wo?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar!

    Liebe Grüße, Teddy

  • Hallo,

    die Angelegenheit ist Sache des Vermieters, die Dame hat sicherlich das Treppenhaus nicht als Bestandteil der Mietsache in Ihrem Mietvertrag stehen.

    Aber wenn der Vermieter das schon so egal ist, sollte man vielleicht mal die Behörden darauf aufmerksam machen, dass der Vermieter seiner Fürsorgepflicht in der Form des Freihaltens der Fluchtwege nicht nachkommt.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich sehe das ähnlich wie BHShuber. Allerdings würde ich mir keine zu großen Hoffnungen bzgl. der Behörden. Aber das ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wie die da hinterher sind.

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