Vermieter lagert Baumaterialien in Garage

  • Hallo zusammen,

    Folgendes "Problem".
    Vor zwei Monaten haben wir eine Wohnung bezogen, zu dieser gehört eine Garage, welche wir auch extra bezahlen.
    In dieser Garage sind sowohl ein Regal, wie auch Dachziegel und Fliesen gelagert. Und wurde gesagt, dass diese ja nun mal zur Dachgeschosswohnung gehören und wir diese aufgrunddessen in unserer Garage lagern müssen. Ebenso steht noch ein Eimer Bauschutt, ein Schlauchwagen und noch was vom
    Vermieter in unserer Garage.

    Richtig nutzen konnten wir diese nun noch nicht.

    Meine Frags, ist es Rechtens, dass wir die Baumaterialien lagern müssen, in unserer Garage?

    Zweite Sache, Vermieter möchte den im
    Mietvertrag stehenden, zu unserer Wohnung gehörenden, Kellerraum aus dem Mietvertrag nachträglich streichen lassen. Da es sich dabei wohl um ein Missverständnis handeln würde und der nicht zu unserer Wohnung gehören würde/sollte. Bin ich da richtig informiert, dass das nur auf Kulanzbasis unserer Seite möglich ist?
    Und wie verhält sich dass dann mit der Miete, wenn wir kulant wären und den Keller an den Vermieter abgeben würden?

    Vielen Dank
    :)

    Einmal editiert, zuletzt von Shutterfly (24. Mai 2016 um 22:29)

  • Hallo Shutterfly,

    "Vor zwei Monaten haben wir eine Wohnung bezogen, zu dieser gehört eine Garage, welche wir auch extra bezahlen.
    In dieser Garage sind sowohl ein Regal, wie auch Dachziegel und Fliesen gelagert. Und wurde gesagt, dass diese ja nun mal zur Dachgeschosswohnung gehören und wir diese aufgrunddessen in unserer Garage lagern müssen."
    - Wenn Ihr das so akzeptiert habt...:rolleyes:

    "Ebenso steht noch ein Eimer Bauschutt, ein Schlauchwagen und noch was vom Vermieter in unserer Garage."
    - Dito...:rolleyes:

    "Richtig nutzen konnten wir diese nun noch nicht."
    - Aber Miete bezahlen - toll!:mad:

    "Meine Frags, ist es Rechtens, dass wir die Baumaterialien lagern müssen, in unserer Garage?"
    - Nein. Habt Ihr denn schon mal mit dem VM darüber gesprochen?

    "Vermieter möchte den im Mietvertrag stehenden, zu unserer Wohnung gehörenden, Kellerraum aus dem Mietvertrag nachträglich streichen lassen."
    - Vertrag ist Vertrag. Ihr müsstet verhandeln. Das Leben besteht nicht nur aus Geben, sondern auch aus Nehmen.

  • Hallo Berny,
    Wir haben schon mehrfach das Gespräch gesucht. Aussage vom
    Makler wie vom Vermieter:" das sind Fliesen aus der oberen Wohnung & Dachziegel, die auch zur oberen Wohnung gehören, also müssen wir die einlagern, gehören ja zur Wohnung"
    Ich weiß aus Kellermietung, dass diese leer zu übergeben sind, das müsste doch dann auch für Garagen zählen?!

    Eben, Miete haben wir bezahlen dürfen, aber richtig nutzen ist nicht, bzw. mit Einschränkung.

  • Wir haben bereits eine Email vorformuliert. Jedoch wollten wir uns vorerst absichern, ob unsere Ansicht auch richtig ist und wir nun wirklich nicht diesen Kram lagern müssen
    In Sachen Miete bin ich leider noch völlig unerfahren, ist die erste eigene Wohnung.

  • Wir haben bereits eine Email vorformuliert. Jedoch wollten wir uns vorerst absichern, ob unsere Ansicht auch richtig ist und wir nun wirklich nicht diesen Kram lagern müssen
    In Sachen Miete bin ich leider noch völlig unerfahren, ist die erste eigene Wohnung.


    Email o.ä kannste vergessen, Einwurfeinschreiben sind stets die Wahl der Stunde: Dem VM die Zustände schildern, ihn auffordern, diese zeitnah zu beheben um Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB berufen.

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