HILFE - Forderung von Wohnungsräumung wegen Eigentümerwechsel

  • Hallo zusammen,

    Vorerst möchte ich kurz das Mietverhältnis beschreiben.

    Ich bewohne seit 4 Jahren eine Mietwohnung mit meiner Freundin,
    die Meine Eltern für mich - quasi als Bürge - gemietet haben.

    Gestern stand mein Vermieter in der Tür um uns mündlich zu verkünden, dass er das Haus (3 Parteien) zu Ende 2016 verkaufen möchte und wir deswegen bis dahin die Wohnung räumen sollten.

    Nun ist die Situation so, dass wir es ziemlich schwer hätten eine Wohnung zu bekommen.
    Ist daß wirklich rechtens? Muss man als Mieter wirklich die Wohnung räumen, nur weil ein Eigentümerwechsel ansteht?
    Wäre es nicht auch im Sinne des neuen Eigentümers die Mieter eines Objekts mitzuübernehmen?
    Kann der Mieterbund hier im Fall der Fälle Hilfe leisten?

    Der neue Eigentümer in Spee soll morgen zu einer Besichtigung kommen. Müssen wir ihn in die Wohnung lassen?

    VG

  • Hallo,

    Zitat

    Muss man als Mieter wirklich die Wohnung räumen, nur weil ein Eigentümerwechsel ansteht?

    Nein, keine Angst. Bei einem Eigentümerwechsel haben alle Mietverträge auch weiterhin bestand. Hier der Verweis auf § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete).

    Zitat

    Gestern stand mein Vermieter in der Tür um uns mündlich zu verkünden, dass er das Haus (3 Parteien) zu Ende 2016 verkaufen möchte und wir deswegen bis dahin die Wohnung räumen sollten.

    Mündliche Kündigungen sind sowieso unwirksam.

    Zitat

    Der neue Eigentümer in Spee soll morgen zu einer Besichtigung kommen. Müssen wir ihn in die Wohnung lassen?

    Wenn hier ein entsprechender Termin mit Uhrzeit angekündigt wurde, ja. Spontan musst Du niemanden in die Wohnung lassen.

    Zitat

    Kann der Mieterbund hier im Fall der Fälle Hilfe leisten?

    So etwas ist hier erst einmal nicht nötig. Wie gesagt, irgendwelche mündlichen Aussagen des Vermieters haben hier keine Bedeutung. Am besten ignorieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ihr müßt die Wohnung nicht räumen weil das Haus verkauft wird.

    Der neue Eigentümer muß Euren Mietvertrag so übernehmen wie er ist.

    Mieterbund, besser ein Fachanwalt für Mietrecht, kann, falls nötig sicher helfen.

    Den Vermieter mit Kaufinteressenten müßt Ihr rein lassen.

    Aber nicht wann, so oft der Vermieter das will und nicht mit so kurzer Ankündigungszeit.

    2 - 3 Tage vorher muß der Vermieter anfragen ob und wann es Euch paßt.

    Also nicht verrückt machen lassen. So schnell verkauft sich kein Haus.

  • Auch ich springe noch auf den Zug meiner Vorpster auf. Mal ganz cool bleiben.
    Den Mieterbund oder Fachanwalt sparen Sie sich. Wenn nötig ist später noch Zeit.

  • Danke für die zahlreichen beruhigenden Antworten zum ersten Vorfall.

    Für die Vorgeschichte: s.o.

    Gestern Abend stand mein Vermieter nun wieder ein erneutes mal in der Tür um mir mitzuteilen, dass meine Eltern, die vertraglich Mieter der Wohnung sind, den Mietvertrag kündigen sollen und ich dann einen neuen Mietvertrag bekäme.

    1. So wie es im Moment ist, ist das die beste Situtation für ihn, da meine Eltern quasi für mich bürgen und er jeden Monat pünktlich zum ersten seine Miete bekommt. (meine finanzielle Situation ist im Moment noch nicht ganz stabil, da ich in der Anfangsphase einer Selbstständigkeit bin)

    2.Ist es überhaupt nötig die Wohnung zu kündigen? kann ich als Neumieter in Spee und Sohn meiner Eltern nicht den vorhandenen Mietvertrag übernehmen?

    Mir erscheint die ganze Situation ziemlich unglaubwürdig, da ich zu einem keine Sicherheit habe, dass er so wie er im Moment drauf ist einen neuen Vertrag aushändigt.

    Als ich ihn auf diese Punkte aufmerksam gemacht habe, wurde er ganz schnell ziemlich pampig.
    Es folgte folgende Aussage:" dann Kündige ich Ihnen halt oder ich verkauf das Haus, dann müssen Sie sowieso raus"

    Wo es zunächst um eine Mieteränderung ging, heisst es also nun Räumung, was mich sehr an seiner Forderung zweifeln lässt.

    Er ist der Meinung er könne uns problemlos kündigen und sei dabei im Recht. Ist das so oder ist das nur wildes gedrohe seinerseits?


    Dank im vorraus
    Pulpat89

  • Moment, deine Eltern sind Mieter, nicht Bürge. Das sind 2 verschiedene Latschen.

    Haben sie, deine Eltern, die Zustimmung vom Vermieter das Du allein dort wohnen darfst?

    Zitat

    2.Ist es überhaupt nötig die Wohnung zu kündigen? kann ich als Neumieter in Spee und Sohn meiner Eltern nicht den vorhandenen Mietvertrag übernehmen?

    Wenn der Vermieter nicht will, nein. Das Du der Sohn der Mieter bist spielt überhaupt keine Rolle.

    Zitat

    Er ist der Meinung er könne uns problemlos kündigen und sei dabei im Recht. Ist das so oder ist das nur wildes gedrohe seinerseits?

    Dir und deiner Freundin kann er nicht kündigen, denn Ihr seid nicht sein Vertragspartner.

    Kündigen kann er nur deinen Eltern, denn die sind Mieter.

    Problemlos allerdings nicht. Dazu müßte er schon einen wichtigen, rechtlich zulässigen Grund haben.

    Verkauf des Hauses ist keiner.

    Unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte (Euch) dagegen schon. Allerdings nach 4jähriger widerspruchsloser Duldung ziemlich unglaubwürdig.

  • Das war ein Versuch durch die Hintertür. Damit zeigt sich nun, das Sie besonders jede Drohung und Ansage auf den Prüfstand stellen müssen. Gewarnt sind Sie schon allemal.
    Weiteren Anliegen Ihres Vermieters sehen wir gespannt entgegen.
    Vielleicht kann Ihnen hiermit auch mal positiv geholfen werden. Meistens müssen hier Mieter immer Abschlägiges entgegen nehmen.

  • Hallo Pulpat89,

    "Gestern Abend stand mein Vermieter nun wieder ein erneutes mal in der Tür um mir mitzuteilen, dass meine Eltern, die vertraglich Mieter der Wohnung sind, den Mietvertrag kündigen sollen..."
    - Wunschdenken...

    "und ich dann einen neuen Mietvertrag bekäme."
    - Ha ha...

    "So wie es im Moment ist, ist das die beste Situtation für ihn, da ..."
    - Darauf achten manche Zeitgenossen wohl nicht mehr, wenn Gier Gehirn frisst...

    "meine Eltern quasi für mich bürgen..."
    - Tun sie nicht, denn sie sind Mietvertragspartner.

    "Ist es überhaupt nötig die Wohnung zu kündigen?"
    - Weshalb sollten Deine Eltern den MV kündigen?

    "kann ich als Neumieter in Spee und Sohn meiner Eltern nicht den vorhandenen Mietvertrag übernehmen?"
    - Nur mit Zustimmung ALLER Beteiligten.

    "Mir erscheint die ganze Situation ziemlich unglaubwürdig, da ich zu einem keine Sicherheit habe, dass er so wie er im Moment drauf ist einen neuen Vertrag aushändigt."
    - Ein MV wird nicht "ausgehändigt", sondern zw. zwei Parteien abgeschlossen.

    "Als ich ihn auf diese Punkte aufmerksam gemacht habe, wurde er ganz schnell ziemlich pampig.
    Es folgte folgende Aussage:" dann Kündige ich Ihnen halt oder ich verkauf das Haus, dann müssen Sie sowieso raus""
    - Spätestens hast Du seine Intension erkannt...:cool:

    "Er ist der Meinung er könne uns problemlos kündigen und sei dabei im Recht. Ist das so oder ist das nur wildes gedrohe seinerseits?"
    - Letzteres. Es bleibt abzuwarten, wie er sich schriftlich äussert, worüber Du uns dann bitte informierst...

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