Dringend hilfe!!!!

  • Hallo!!

    Brauche dringend und schnell eure Hilfe.
    Folgendes ist das Problem meine Nachbarin konnte die Miete am 01.12 nicht zahlen weil das Arbeitsamt aus welchen Gründen auch immer nicht den vollen betrag überwiesen hat. Ende November kam auch noch die Nebenkostenabrechnung die ziemlich hoch ausfiel. Sie hat sich bereits an einen Anwalt gewand der die Sache mit dem Arbeitsamt Prüft weil diese weder für die Nachzahlung noch alles andere aufkommen wollen.Habe die Situation auch mit meiner Vermieterin besprochen. Nun bekam ich heute einen Anruf von ihr das wenn ich bis zum 21.12 nicht gezahlt habe die volle Summe dann bekomme ich am 22.12 die fristlose Kündigung. Sie ist alleinerziehend und ziemlich besorgt!! Die Vermieterin meint sie hätte das ok von einem Anwalt weil die Nebenkostenabrechnung auch als nicht gezahlte Kaltmiete gelten würde!! Könnt ihr mir sagen ob das alles so richtig ist und was sie machen kann????

  • Hallo N.S.,

    "meine Nachbarin konnte die Miete am 01.12 nicht zahlen weil das Arbeitsamt aus welchen Gründen auch immer nicht den vollen betrag überwiesen hat."
    Hat sie wenigstens den möglichen Teilbetrag überwiesen?

    "Sie hat sich bereits an einen Anwalt gewand der die Sache mit dem Arbeitsamt Prüft weil diese weder für die Nachzahlung noch alles andere aufkommen wollen."
    Für den Anwalt hat sie Geld?

    "Habe die Situation auch mit meiner Vermieterin besprochen. Nun bekam ich heute einen Anruf von ihr das wenn ich ..."
    Du oder Deine Nachbarin?

    "... bis zum 21.12 nicht gezahlt habe die volle Summe dann bekomme ich am 22.12 die fristlose Kündigung."
    Dummes Gerede.

    "Die Vermieterin meint sie hätte das ok von einem Anwalt weil die Nebenkostenabrechnung auch als nicht gezahlte Kaltmiete gelten würde!!"
    Falsch. Grundsätzlich sind Betriebskosten ein Teil der Miete, jedoch sind vom Mieter zu leistende Nachzahlungen auf die Jahresabrechnung eine Sache für sich.

    "Könnt ihr mir sagen ... was sie machen kann????"
    Zurücklehnen, einen Tee trinken und soviel Miete à Konto zahlen wie ihr möglich ist.

  • Hey Berny!!

    Sie hat zwei kleine Kinder und weiß so schon nicht wie sie sich über wasser halten soll soweit ich weiß hat sie keinen Teilbetrag überwiesen.Und es gibt so was wie Prozesskostenbeihilfe wenn man kein Geld für einen Anwalt hat!!!
    Es handelt sich hier nicht um MICH sondern um meine Nachbarin!!Habe so was hier noch nie gemacht und dachte nicht das hier jemand ist der meinen Text in jedem Detail überprüft. Ich war einfach nur traurig weil sie echt verzweifelt ist! Die Vermieterin war noch da und hat schriftlich eine Mahnung gebracht in der eine Frist bis zum 21.12 steht!! Sie will die gesamte Summe! Also meinst du echt das sie nicht viel machen kann ausser druck ausüben??
    Liebe Grüsse

  • Hallo N.S.,

    "soweit ich weiß hat sie keinen Teilbetrag überwiesen."
    Das sollte sie aber machen, um eine mögliche (legale= lt. BGB gerechtfertigte fristlose) Kündigung soweit wie möglich hinauszuzögern.

    "Und es gibt so was wie Prozesskostenbeihilfe wenn man kein Geld für einen Anwalt hat!!!"
    Auch ohne drei "!": Ja, sie kann beim AG einen Beratungsschein beantragen, bspw.

    "Es handelt sich hier nicht um MICH sondern um meine Nachbarin!!Habe so was hier noch nie gemacht und dachte nicht das hier jemand ist der meinen Text in jedem Detail überprüft."
    Manchmal liegt der Teufel im Detail...

    "Ich war einfach nur traurig weil sie echt verzweifelt ist!"
    Ist schon verständlich, aber hier im Forum geht es weniger um Sentimentalitäten (pardon!), sondern um Ratschläge (nicht Rechtsberatung!) und Erfahrungsaustausch.

    "Die Vermieterin war noch da und hat schriftlich eine Mahnung gebracht in der eine Frist bis zum 21.12 steht!! Sie will die gesamte Summe!"
    Die Forderung scheint grundsätzlich berechtigt zu sein.

    "Also meinst du echt das sie nicht viel machen kann ausser druck ausüben??"
    Doch. Sie kann Mahnbescheide erwirken, welche jedoch m.M.n. eher erfolglos bleiben dürften, Ärger und Kosten verursachen.
    Ich würde - wie schon gesagt - zwei mögliche Teilbeträge (also zwei Überweisungen) mit Verwendungszweckangaben (1x für Miete, 1x für Nebenkostennachzahlung) überweisen und der VM schriftlich meine prekäre Lage erläutern und dass ich so schnell wie möglich die Restbeträge überweisen werde.

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