Mietvertrag nach Kündigung des Verwalters

  • Hallo,

    ich habe vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die zur zeit vermietet wird.
    Um die Verwaltung kümmert sich eine Verwaltungs GmbH.

    Jetzt habe ich den Verwaltervertrag gekündigt, da ich meine Wohnung selbst verwalten möchte.

    Jetzt wollte ich fragen ob der Mietvertrag trotzdem noch bestand hat, da er ja durch meine Verwaltung für mich abgeschlossen wurde und ich der Mieterin lediglich mitteilen muss, dass sie mir die Miete jetzt auf mein Bankkonto überweist? Oder ist die Mietverwaltung verpflichtet die Mieterin anzuschreiben?


    Vielen Dank im Voraus

    Mannheim1

  • 1. Diese Frage hat mit Mietrecht nichts zu tun.
    2. Selbst wenn der Vatikan die Verwaltung der Wohnung übernimmt, ändert sich am Mietvertrag nichts.
    3. Kann ich mir nicht vorstellen, dass du als einzelner Eigentümer die Verwaltungsgesellschaft kündigen kannst, denn die Aufgaben dieser Gesellschaft sind mehr als nur die Mieten zu kassieren.
    4. Müsstest du als Eigentümer/Vermieter der Wohnung deine Mieterin über die neue Kontonummer informieren.

  • Zitat

    Oder ist die Mietverwaltung verpflichtet die Mieterin anzuschreiben?

    Wenn der Vertrag gekündigt ist, wird die Verwaltung sicher nicht mehr viel tun. Du musst die Mieterin schon selbst anschreiben und über die neue Bankverbindung informieren.

    Zitat

    da ich meine Wohnung selbst verwalten möchte.

    Ich hoffe, Du überschätzt dich hier nicht. Insbesondere das Erstellen einer Betriebskostenabrechnung ist für den Laien fast ein Ding der Unmöglichkeit. Das kann dann teuer werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • ich habe vor ein paar Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die zur zeit vermietet wird.
    Um die Verwaltung kümmert sich eine Verwaltungs GmbH. Jetzt habe ich den Verwaltervertrag gekündigt, da ich meine Wohnung selbst verwalten möchte.


    Ich gehe davon aus, dass sich die Wohnung in einem Haus mit noch mehreren Wohnungen befindet.
    Ich habe da ernsthafte Zweifel an Ihrem Tun.
    Wenn eine Eigentümergemeinschaft besteht, wie wollen Sie die Lasten berechnen; wie Heizung, Wasser, Versicherungen u.s.w.

    Natürlich ändert sich an dem Metvertrag nichts.
    Eine Mitteilung an den Mieter zwecks neuer Bankverbindung, sollte die Verwaltung in Absprache mit Ihnen machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (20. Mai 2016 um 13:38)

  • Hallo Mannheim, beim MV ändert sich lediglich der VM, sonst nichts. Du solltest, wenn Dein Manöver mit der HV geklappt hat, dafür sorgen, dass der Mieter nachweislich die Änderung erfährt.

  • Erstmal danke an die Antworten. Dann weiß ich jetzt Bescheid.
    Ich habe ja nur meine Mietverwaltung gekündigt. Eine Hausverwaltung hab ich ja immernoch.
    Das mit der Betriebskostenabrechnung ist denke ich kein Problem.. Die ganzen umlagefähigen kosten sind ja in der verqalterabrechnung enthalten und müssen bei mietwechsel nur aufgeteilt werdLG

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