Mietkürzung wegen mangelnder Stromversorgung?

  • Hallo Leute,
    Ich wohne in einer ganz süßen Altbauwohnung in der Altstadt von Celle. Leider habe ich mitlerweile ein Problem mit der Elektrizität in meiner Wohnung. Ich habe mir vor kurzem eine Spühlmaschiene einbauen lassen und diese funktioniert auch einwandfrei. Nur wenn ich parallel zur Spühlmaschine mir einen Kaffee kochen will oder etwas am Herd kochen will, knallt jedesmal die Sicherung durch. Dabei benutze ich ja nie die gleiche Steckdose, und vermute einfach, dass dieses an dem Stomkreis liegt. Ist irgendwie echt nicht zumutbar dieser Zustand... Kann ich denn wenigstens eine Mietminderung verlangen, wenn mein Vermieter die Stromleitungen nicht sanieren will?

  • Hallo Schnecke!
    Zur Erfüllung des Mietvertrages gehört ganz klar die Bereitstellung einer Stromversorgung, die einen Betrieb der gewöhnlichen Haushaltsgeräte ermöglicht. Eine derartige Ausstattung der Wohnung muss unabhängig vom Alter des Gebäudes und der Modernisierung der Wohnung vom Mieter erwartet werden können. Der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung muss zumindest ein größeres Haushaltsgerät, wie eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler, und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte, wie etwa einen Staubsauger, in der Wohnung ermöglichen können. Wenn dieses nicht der Fall ist, handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietminderung berechtigt.

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