Hallo alle,
das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe darauf etwas erleuchtet zu werden.
Nun zu meinem Problem:
Ich habe in einem Wohnhaus in dem 54 Eigentumswohnungen sind eine Dreizimmerwohnung angemietet.
In meinem Mietvertrag ist die Abrechnung der Betriebskosten soweit nicht verbrauchsabhängig auf Basis der Wohnfläche vereinbart (Einehitsmietvertrag Vordruck).
Mein Vermieter hat mir nun eine Nebenkostenabrechnung vorgelegt, in der nach MEA abgerechnet wird, erstellt von der Hausverwaltung zur Weitergabe an Mieter gedacht. Nun bin ich nicht generell dagegen nach MEA abzurechnen, allerdings lässt mich diese Abrechnung stark zweifeln.
Die Gesamtsumme der MEA ist 10000. Für meine Wohnung werden 196 MEA als Berechnungsgrundlage angegeben. Das weicht erheblich von der "erwarteten" gleichmäßigen Verteilung ab. (10000/54 =~185)
Alle Wohnungen in der Anlage haben die gleiche Grundfläche. Zum Haus gehören, meines Wissens auch Garagen, allerdings nicht zu jeder Wohnung.
Mein Mietvertrag umfasst die Wohnung, einen Kellerraum und keine Garage. Im Haus gibt es mehr Kellerräume als Wohnungen.
Die Auskunft meines Vermieters auf Anfrage nach dem Schlüssel, war die, daß er, laut juristichen Rates den er eingeholt habe, nach MEA abrechnen darf, etwas anderes sei nicht möglich, der Schlüssel sei korrekt.
Kein Wort davon was denn in den abgerechneten MEA eingeschlossen sei. Meine Vermutung geht dahin, dass 196 MEA das Eigentum des Vermieters ist, aber ich nicht das komplette Eigentum des Vermieters gemietet habe.
Ist meine Vermutung begründet oder fehlt mir das Verständnis?
Wie gehe ich jetzt vor?