Stellplatz durch Vermieter gekündigt

  • Hallo an Alle,

    habe ein ziemliches Problem.
    Der Vermieter hat den Stellplatz meiner Mutter gekündigt.
    Es handelt sich um eine Wohnanlage mit mehreren Häusern, falls es wichtig sein sollte.
    Im ersten Kündigungsschreiben ist der Vermieter davon ausgegangen das zwei Stellplätze angemietet wurden,
    es ist aber nur ein Stellplatz gemietet.

    Das erste Kündigunsschreiben, unser Widerspruch, das zweite Kündigungsschreiben und Vertrag zum Stellplatz
    sind im Anhang.
    Bei der Anmietung wurde uns gesagt dass dies der zur Wohnung zugehörige Stellplatz sei, der Stellplatz wurde einige Jahre nach der Wohnung angemietet. Es wurde uns als zur Wohnung zugehörige Stellplatz angeboten.

    Der Stellplatz ist auf dem selben Grundstück wie die Wohnung und die Miete hierfür wird mit der Wohnungsmiete zusammen abgebucht.

    Ich möchte gerne gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen, wie stehen den meine Chancen. Wenn der Mietvertrag zur Wohnung wichtig ist kann ich diesen auch anhängen aber da steht nichts über den Stellplatz.
    Danke schon mal für alle Antworten, ist echt wichtig und dringend.

  • Hallo an Alle,


    Ich möchte gerne gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen, wie stehen den meine Chancen. Wenn der Mietvertrag zur Wohnung wichtig ist kann ich diesen auch anhängen aber da steht nichts über den Stellplatz.
    Danke schon mal für alle Antworten, ist echt wichtig und dringend.

    Hallo,

    ich befürchte, dass du hier wenig bis eigentlich gar keine Chancen hast, der Vertrag wurde beidseitig so unterschrieben und es geht auch daraus hervor, dass für eine Kündigung keine Begründung angegeben werden muss, ebenso wurde ein Kündigungsfrist beidseitig vereinbart.

    Anders wäre es gewesen, wenn der Stellplatz Bestandteil der Mietvertrages gewesen wäre, bzw. Bestandteil der Mietsache, dann hätte der Vermieter den Stellplatz alleine nicht kündigen können ohne den Mietvertrag ebenfalls mit zu kündigen, was natürlich dem Mietrecht für Wohnraum unterlegen wäre und somit ohne ausreichende Begründung, nichtig!

    Leider ist dem nicht so, du kannst das nur noch akzeptieren!

    Gruß
    BHShuber

  • Sehe ich auch so. Nur wenn die Garage Teil des Mietvertrages ist bleibt sie es auch bis zur Beendigung des Vertrages.
    Hier aber liegt ein separater Mietvertrag vor, für welchen keine wohnrechtlichen Bestimmungen gelten.

  • Bei Mietverhältnissen über Grundstücke greift nicht der § 573 BGB, wonach die Kündigung nur aus gutem Grund erfolgen kann.

    Mietverhältnisse über Grundstücke und Stellplätze können auch ohne Nennung eines Grundes fristgemäß (§ 580a BGB) gekündigt werden.

    Zitat

    Ich möchte gerne gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen, wie stehen den meine Chancen.

    Die Chancen sind gleich Null.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leider hat die Fragestellerin Pech...
    Der Vermieter sollte mal lernen, dass es einen Unterschied bedeutet zwischen dem 1. des Monats oder dem Monatsablauf...

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