Kündigung wegen Vermieterwechsels ?

  • Habe gerade die Mitteilung bekommen, daß mein Vermieter zeitnah das Miethaus verkaufen wird und er mich deswegen kündigen wird !
    Vor 3 Jahren hat der jetzige Vermieter das Haus von dem Vorvermieter erstanden. Damals war der Übergang zum neuen Vermieter fliessend und ohne Probleme möglich.

    Gibt es das Recht des Vermieters mich nur wegen eines anstehenden Vermieterwechsels zu kündigen ?

    Wohnen im grünen Dortmunder Süden

  • Egal ob Dortmund oder Castrop-Rauxel, der neue Eigentümer übernimmt Vertrag und Mieter. Eine Kündigung wegen dieses Wechsels könnte im Interesse des Vermieters liegen, muss euch aber nicht die Bohne interessieren.

  • Ebenfalls ohne Gruss:

    Habe gerade die Mitteilung bekommen, daß mein Vermieter zeitnah das Miethaus verkaufen wird und er mich deswegen kündigen wird !
    Gibt es das Recht des Vermieters mich nur wegen eines anstehenden Vermieterwechsels zu kündigen ?


    Nein.

  • Habe gerade die Mitteilung bekommen, daß mein Vermieter zeitnah das Miethaus verkaufen wird und er mich deswegen kündigen wird !
    Vor 3 Jahren hat der jetzige Vermieter das Haus von dem Vorvermieter erstanden. Damals war der Übergang zum neuen Vermieter fliessend und ohne Probleme möglich.

    Gibt es das Recht des Vermieters mich nur wegen eines anstehenden Vermieterwechsels zu kündigen ?

    Hallo,

    unter Umständen schon aber das ist nicht ganz einfach, das Zauberwort ist Verwertungskündigung, wie gesagt, ist nicht ganz einfach aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Wenn er keine Verwertungskündigung ins Feld führt, dann dürfte es sehr, sehr schwierig bis hin unmöglich sein einen Kündigung wegen des Verkaufs des Hauses durchzubringen.

    Gruß
    BHShuber

  • Möglich wäre noch eine Eigenbedarfskündigung, welche nicht unbedingt für VM gelten muss. Auch für Kinder und nahe Angehörige käme diese Form der Kündigung noch in Betracht.

  • Möglich wäre noch eine Eigenbedarfskündigung, welche nicht unbedingt für VM gelten muss. Auch für Kinder und nahe Angehörige käme diese Form der Kündigung noch in Betracht.

    Hallo,

    der Vermieter hat bereits mitgeteilt, dass er aufgrund des Verkaufs und Vermieterwechsels höchstwahrscheinlich eine Kündigung aussprechen möchte, blöd nur, dass er hier mit einer etwaigen Eigenbedarfskündigung nicht mehr auftauchen braucht!

    Einzig bliebe ihm noch eine Verwertungskündigung und sollte so eine kommen, sofort zum Anwalt und anfechten lassen, die Chancen hier einen Sieg davon zu tragen stehen gut.

    Gruß
    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!