Guten Abend,
die Suche nach meiner ersten eigenen Wohnung ist so gut wie beendet und ich habe nun den Mietvertrag vorliegen. Es handelt sich um einen Standardvertrag von Haus & Grund Essen, also grundsätzlich sehr zugunsten des Vermieters ausgelegt. Die meisten meiner Fragen konnte ich dank Google und dem Forum hier beantworten, drei Klauseln sind mir allerdings noch nicht ganz klar - es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte! ![]()
§ 19 Haftungsbeschränkung bei anfänglichen Sach- und Rechtsmängeln
Hat die Mietsache bei Vertragsschluss einen Sach- oder Rechtsmangel, so haftet der Vermieter nicht für Schäden, wenn ihn an deren Entstehung kein Verschulden trifft.
-> Was genau ist damit gemeint bzw. was könnte die Klausel im schlechtesten Fall für mich bedeuten?
§ 20 Instandhaltung der Mieträume
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Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkung entstehen, gleichgültig welcher Art und welchen Umfangs, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder das Risiko des Schadeneintritts ist durch den Mieter üblicherweise nicht versicherbar.
Der Mieter hat ungezieferfrei übernommene Mieträume von Ungeziefer frei zu halten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Vermieter die zur Vertilgung des Ungeziefers notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Mieters durchführen lassen, sofern der Mieter das Vorhandensein der Ungeziefer verschuldet hat. Für Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen, haftet der Mieter.
-> Ich habe gelesen, dass es im Falle der Ungeziefer z.B. ausreichend sein kann, wenn man nachweist, dass man eine saubere Wohnung hat und Nahrungsmittel verschlossen sind etc., um zu belegen, dass man dies nicht verschuldet hat. Kann mir hierzu jemand vielleicht noch genaueres sagen bzw. wie kritisch die Klausel ist?
§ 25 Betreten der Mieträume
Der Vermieter und/oder sein Beauftragter ist berechtigt, in angemessenen Abständen oder aus besonderem Anlass die Mieträume an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 19 Uhr nach vorheriger Absprache zu besichtigen.
-> Ist das "in angemessenen Abständen" rechtens? Ich fand bisher nur die Angabe, dass auch das jährliche grundlose Betreten nur um sich den Zustand der Wohnräume anzuschauen, nicht in Ordnung wäre.
Ganz herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
Sarah