Wärmemengenzähler erst geschätzt, dann gewechselt

  • Hallo eine kurze Frage zu meiner Situation und mein Problem mit der Heizkostenabrechnung.

    Ich bin im Juni 2013 in eine Mietwohnung gezogen.
    Zählerstand: 24.000 kW/h (Wärmemenge)

    Im Juli 2014 bekam ich die Neko-Abrechnung. Die Wärmemengen wurden geschätzt, da ich an den genannten Terminen zum Jahreswechsel leider nicht anwesend sein konnte.

    Zählerstand geschätzt zum 31.12.2013: 31.000 kW/h
    Zählerstand tatsächlich zum 31.12.2013: 27.500 kW/h

    Ich hatte daher eine kleine Nachzahlung. Ich bin davon ausgegangen, dass die Abweichung mit den Werten des nächsten Jahres verrechnet wird und hatte nichts weiter unternommen.

    Im 08.2014 wurden die Zähler turnusmäßig getauscht.
    Zählerstand tatsächlich am 08.2014 : 29.500 kW/h

    Im 07.2015 bekam ich die Abrechnung für das Jahr 2014 mit zwei Positionen für den neuen und den alten Zähler. Für den alten Zähler, der im August ausgebaut wurde, stand da nun folgendes:
    Zählerstand 01.2014 28.000 kW/h
    Zählerstand 08.2014 29.500 kW/h

    Die 1500 wurden mir in Rechnung gestellt und zusätzlich die Kosten, die durch den neuen Zähler ab 09/2014 gemessen worden sind.

    Ich habe darauf hin sofort Widerspruch eingelegt, da ich die Wärmemenge im Verbrauchsjahr 2013 bereits gezahlt habe (bis zum geschätzten Zählerstand 31.000) und ich damit nun doppelt belastet wurde. Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Abrechnung für 2014 korrekt ist und er gezwungen ist, den tatsächlichen Verbrauch für das Jahr 2014 abzurechnen. Der Wärmemengenzähler kann wohl auch den Jahresanfangswert ausgeben, wobei dieser in der NEKO-Abrechnung komischerweise nicht genau, sondern auf die 1.000-Stelle gerundet ist. Ferner teilt mir der Vermieter mit, dass die Nebenkostenabrechnung für 2013 nicht mehr beanstandet werden kann, da die Einspruchszeit bereits abgelaufen ist. Da der Vermieter mir jetzt erst geantwortet hat, ist die Frist für die Beanstandung der NEKO-Abrechnung für 2014 auf jeden Fall noch nicht abgelaufen.

    Was meint ihr dazu, muss ich jetzt einfach schlucken, dass meine Zähler zu hoch geschätzt wurden und ich damit etwa 400 € zuviel gezahlt habe? Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Einmal editiert, zuletzt von BIG_Ben (13. Mai 2016 um 11:38)

  • Hallo eine kurze Frage zu meiner Situation und mein Problem mit der Heizkostenabrechnung.

    Was meint ihr dazu, muss ich jetzt einfach schlucken, dass meine Zähler zu hoch geschätzt wurden und ich damit etwa 400 € zuviel gezahlt habe? Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Hallo,

    da wir die Abrechnungen nicht kennen und einsehen können, rate ich in dieser Angelegenheit einen örtlichen Mieterverein beizutreten und den Sachverhalt vortragen oder juristischen Rat einzuholen.

    Was heisst geschätzt, wenn eine Ablesung nicht möglich ist, dann wird oder sollte nach HeizKV eine Abrechnung nach Gradtagszahlen erfolgen hast du das damit gemeint?

    Hier mal ein paar Informationen wie es sein sollte:

    https://www.haufe.de/thema/heizkostenverordnung/


    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BIG_Ben,
    ich kann Dir nur empfehlen, mit den Unterlagen einen Fachmann aufzusuchen. Tausender kW/h (richtiger: kWh) Angaben und Datumsangaben wie 08.2014 sind wenig hilfreich.

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