Benachteiligung durch Heizkostenverteilung nach unterschiedlichen Messsystemen

  • Hallo,
    ich hoffe jemand kann mir helfen oder nützliche Tipps geben.
    Unsere Heizkosten erscheinen mir maßlos überteuert.
    Im Haus sind zwei Parteien an die Ölheizung angeschlossen. Die beiden Wohnungen sind ähnlich groß(ca. 76 qm). Wobei unsere Wohnung mit elektrischen Heizkostenverteilern ausgestattet ist und die andere Wohnung über einen Wärmemengenzähler abgerechnet wird. In der Nebenkostenabrechnung wird nun aufgeführt, dass wir von den verbrauchten 14500 Einheiten 12000 verbraucht haben sollen, was für unsere 76 qm einem Ölverbrauch von ca. 2500 Litern entspräche. Wobei die vergleichbare andere Wohnung nur 400 Liter verbraucht haben soll. Unser Vermieter verlangt jetzt eine Nachzahlung von knapp 1000€ und ist zu keinem klärenden Gespräch bereit. Meine Frage ist jetzt, kann man überhaupt nach unterschiedlichen Messsystemen abrechnen? Wir fühlen uns zu Unrecht benachteiligt und überlegen einen Anwalt einzuschalten.

    Gruß und Dank im Voraus
    Olli K.

    Einmal editiert, zuletzt von Olli K (12. Mai 2016 um 19:14)

  • Meine Frage ist jetzt, kann man überhaupt nach unterschiedlichen Messsystemen abrechnen? Wir fühlen uns zu Unrecht benachteiligt und überlegen einen Anwalt einzuschalten.


    Natürlich geht das nicht, dass in einem Objekt mit 2 unterschiedlichen Systemen abgerechnet wird. Wie lange geht das schon so, wer hat die Abrechnung erstellt. Wenn der Vermieter nicht einlenkt und auf seiner Forderung bestehen bleibt, sofort zu einem Fachanwalt für Mietrecht. Über die Kosten würde ich mir im Moment keine Gedanken machen, die Rechnung geht aufs Haus (Vermieter).

  • Danke,
    so denke ich auch. Gesprächsbereitschaft seitens des Vermieters ist im Moment gleich null. Trotz mehrfacher Bitte um ein persönliches Gespräch. Bekomme nur e-mails mit Heizkörpermaßen, die ich überprüfen soll. Wenn die stimmen hätte alles seine Richtigkeit...
    Gruß
    Olli K.

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