Ex-Vermieter will an meine Kaution!

  • Hallo,

    Am 31März2016 habe ich meine alte Wohnung an ein nettes Pärchen übergeben,
    auf dem Übergabeprotokoll wurden keine Schäden aufgelistet und wurde unterschrieben.

    Nach 1 Woche bekomme ich dann von den Mietern und meinem alten Vermieter Whatsapp und SmS Nachrichten.
    Die Sanitäranlagen tuhen es wohl nicht mehr, also Heizung kalt und kein warm Wasser.
    Ich war erstmal verwundert warum ich informiert werde, denn ich hatte keine Probleme und ich bin auch kein Eisbär.

    Jetzt habe ich vor ein paar Tagen meinen Ex-Vermieter eine Email geschickt, weil ich wissen wollte wann ich mit meiner Kaution zu rechnen habe.
    Er antwortete aber nur damit, das er wohl auf die Angaben der im Haus beschäftigten Sanitär-Firma wartet.

    Meine Fragen:
    Kann er an meine Kaution?
    Wie verhalte ich mich?

  • Hallo Wobben,

    "Am 31März2016 habe ich meine alte Wohnung an ein nettes Pärchen übergeben,"
    - Ging wohl nicht, denn der Mieter kann die Mietsache nur an seinen VM-Vertragspartner zurückgeben.

    "Nach 1 Woche bekomme ich dann von den Mietern und meinem alten Vermieter Whatsapp und SmS Nachrichten."
    - Sind nicht rechtswirksam, sondern papier-schriftliche muss es schon sein, um rechtlich relevant zu sein.

    "Er antwortete aber nur damit, das er wohl auf die Angaben der im Haus beschäftigten Sanitär-Firma wartet."
    - Dann warte Du mal seine schriftlichen Forderungen ab.

    "Kann er an meine Kaution?"
    - Jein, aber erst, wenn Du einer evtl. Aufforderung zur Nachbesserung der Mietsache nicht nachgekommen bist.

    "Wie verhalte ich mich?"
    - Abwarten, denn der VM darf die Kaution sowieso 6 Monate zurückhalten.

  • Der Vermieter muß Dir im E-Fall nachweisen das Du am Ausfall der Heizung schuld bist. Und falls er das kann, was ich stark bezweifel, Dich auffordern den Schaden selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen. Tut er das nicht darf er die Kaution nicht dafür verwenden.

    Zu diesem Punkt solltest Du also erst mal schweigen.

    Die Kaution darf der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Ansprüche können u. a. verdeckte Mängel und evtl. Nachzahlung(en) aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen sein.

    Für evtl. Nachzahlung(en) aus noch nicht fälligen Nebenkostenabrechnungen darf er einen angemessenen Teil der Kaution auch länger einbehalten.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung im E-Fall bis Ende 2017.

  • Hallo,

    Am 31März2016 habe ich meine alte Wohnung an ein nettes Pärchen übergeben,
    auf dem Übergabeprotokoll wurden keine Schäden aufgelistet und wurde unterschrieben.

    Nach 1 Woche bekomme ich dann von den Mietern und meinem alten Vermieter Whatsapp und SmS Nachrichten.
    Die Sanitäranlagen tuhen es wohl nicht mehr, also Heizung kalt und kein warm Wasser.
    Ich war erstmal verwundert warum ich informiert werde, denn ich hatte keine Probleme und ich bin auch kein Eisbär.

    Jetzt habe ich vor ein paar Tagen meinen Ex-Vermieter eine Email geschickt, weil ich wissen wollte wann ich mit meiner Kaution zu rechnen habe.
    Er antwortete aber nur damit, das er wohl auf die Angaben der im Haus beschäftigten Sanitär-Firma wartet.

    Meine Fragen:
    Kann er an meine Kaution?
    Wie verhalte ich mich?

    Hallo,

    die Sanitäranlagen und Kalt und Warmwasserbeschaffung gehen dich als Mieter einen feuchten Kehricht an, das ist Sache des Vermieters.

    So, nun kannst du den Vermieter schriftlich auffordern (Papier und Tinte) die Kaution nach ordnungsgemäßer Abrechnung der Neben- und Betriebs, sowie Heizkostenabrechnung 2016 auszuzahlen, bzw. einen angemessenen Anteil bis zur Abrechnung einzubehalten und den Rest umgehend nach Übergabe der Wohnung auszubezahlen.

    Tut er das nicht, kannst du auf Herausgabe der Kaution klagen, dabei kommt dann auf, dass der Vermieter mit seiner Meinung hinter dem Mond lebt und er zu Unrecht die Kaution einbehält.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!