Fristen Rückzahlung Kaution

  • Hallo zusammen,

    ich freue mich ein geeignetes Forum für meine Frage gefunden zu haben und hoffe mir kann jemand einen guten Rat geben.

    Dann will ich mal versuchen meine Situation darzustellen:

    Am 01.07.2015 bin ich in eine Wohnung in Hessen eingezogen. Aufgrund beruflicher Veränderungen musste ich gezwungenermaßen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und mir entsprechend schnell einen Job suchen. Den habe ich in NRW gefunden.

    Mit der Vermieterin wurde ausgemacht, dass wir zügig einen Nachmieter finden, da wir zum 01.04.2016 bereits in eine neue Wohnung einziehen werden und keine Doppelbelastung tragen möchten.
    Die Vermieterin stimmte zu. Es folgte ein Wohnungsbesichtigungs-Marathon. Die Absprache mit der Vermieterin erfolgte Anfang März und immer wieder standen wir im Kontakt mit der Vermieterin, die uns versicherte schnell einen Vertrag abschließen zu können.
    Zum 25.03.2016 legten wir die Kandidaten vor. Leider hatte sich die Vermieterin länger nicht gemeldet, so dass der 01.04. ohne einen Nachmietervertrag vorbei zog. Natürlich sahen wir ein, dass dies ziemlich knapp ist, und baten um einen Nachmieter-Vertragsbeginn am 15.04., so dass wir zumindest nur eine halbe Monatsmiete zusätzlich zahlen mussten.

    Das wurde ignoriert und der 01.05. wurde als neuer Vertragsbeginn festgesetzt. Der Nachmieter ist bereits auch in die Wohnung eingezogen und wir setzten uns mit der Vermieterin bezüglich der Kautionsrückzahlung in Kontakt.
    Es wurde protokolliert, dass keine Mängel in der Wohnung bestehen (wir waren ja auch nur ein paar Monate darin wohnhaft).

    Nun schrieb die Vermieterin mir (Zitat):

    "...in dieser Woche werde ich Ihnen bereits einen Abschlag von 1.000,00 Euro überweisen. Dann versuche ich zeitnah die Nebenkostenabrechnung 2015 zu erstellen. Wenn Sie sich im 2015 Guthabenbereich befinden, werde ich bis auf eine kleinen Restsumme die Kaution zurückzahlen. Abschließen kann ich die Kautionsrückzahlung erst mit der Abrechnung 2016.Mit freundlichen Grüßen..."

    So wie ich das verstehe, bedeutet das für uns nun:

    Die € 1.000,00 werden vorab überwiesen. (Sind diese Woche trotz Ankündigung nicht eingegangen).
    Nach Erstellung der NK-Abrechnung wird ein weiterer Betrag erstattet, aber immernoch nicht alles?!
    Also warte ich im schlimmsten Fall bis Ende 2017 auf die Kautionrückzahlung wenn ich am 01.04.2016 offiziell ausgezogen bin?
    Das verwundert mich sehr. Ist sowas rechtens?

    Falls jemand sich sowas auskennt noch die zweite Bonusfrage:

    Kann ich die einmonatige Miet-Doppelbelastung in meiner Einkommenssteuererklärung 2016 als anteilige doppelte Haushaltsführung ansetzen?


    Vielen lieben Dank im Voraus für Antworten und Grüße

  • Also warte ich im schlimmsten Fall bis Ende 2017 auf die Kautionrückzahlung wenn ich am 01.04.2016 offiziell ausgezogen bin?
    Das verwundert mich sehr. Ist sowas rechtens?

    Ja ist rechtens, sofern eine Nachzahlung für Nebenkosten zu erwarten ist. Und das ist bei Nutzungszeitraum ausschließlich in Heizmonaten, wenn denn Heizkosten dabei sind, ziemlich sicher.

    Für die Abrechnung 2015, sofern Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, hat die Vermieterin bis 31.12.2016 Zeit.

    Nach Mietende und Wohnungsrückgabe hat der Vermieter bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch hat.

    Mehr Infos zum Thema hier

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/…_rueckzahlg.htm

  • Hallo Denny89,

    freue Dich doch, dass Ihr lediglich einen Monat Miete-Doppelbelastung hattet!
    Die Ex-VMn hat recht mit ihrer Argumentation.
    Diese Woche hatte bisher lediglich drei Bankenarbeitstage, so sollteste Dein Konto erst in einigen Tagen überprüfen.
    @anitari's Meinung schliesse ich mich (wie fast immer:)an.


  • Kann ich die einmonatige Miet-Doppelbelastung in meiner Einkommenssteuererklärung 2016 als anteilige doppelte Haushaltsführung ansetzen?

    Nein !!!!!!!!!!!!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!